Bei der Kartelluntersuchung gegen die beiden amerikanischen Kältemittel-Hersteller Honeywell und Dupont macht die EU-Kommission den nächsten Schritt: Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben beiden Firmen Details der Vorwürfe gegen sie zugeschickt. Der Ausgang des Verfahrens sei aber weiter offen, betonte die Behörde. Sie prüft seit Dezember 2011, ob die Konzerne sich beim umstrittenen Kältemittel R-1234yf für Auto-Klimaanlagen abgesprochen haben. Laut Honeywell entbehren die Vorwürfe "jeglicher Grundlage". Die Entwicklung des Mittels sei "kostenaufwendig und risikoreich" gewesen.
Die Chemikalie R-1234yf ist derzeit das einzige im Handel verfügbare Kältemittel, das EU-Klimaauflagen für neue Automodelle entspricht. Ab 2017 gilt die Vorgabe für alle Neuwagen. Der deutsche Autobauer Daimler setzt R-1234yf nicht ein, weil er es für feuergefährlich hält und nutzt deshalb einen weitgehend verbotenen Vorläufer. Gegen die Bundesregierung läuft deswegen ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge. Dieses hat aber keine Verbindung zu dem Wettbewerbsfall.
Die vermutete Zusammenarbeit zwischen Honeywell und Dupont hat nach derzeitiger Einschätzung der EU-Kommission zu einer Verknappung des Angebots an R-1234yf geführt und zu einer Einschränkung der technischen Entwicklung. Beide Firmen können nun zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Falls die Brüsseler Behörde das Kartell als erwiesen sieht, kann sie eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. (dpa)