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Kältemittel-Streit: Klage gegen Deutschland wird konkret

11.12.2014 14:48 Uhr
Europäischer Gerichtshof EuGH Luxemburg
Die Frage der Nutzung des alten Klimaanlagen-Kältemittels R-134a durch Daimler dürfte bald den EuGH in Luxemburg beschäftigen.
© Foto: picture alliance / dpa

Nachdem sich Bundesregierung immer noch weigert, Sanktionen gegen Daimler wegen der weiteren Nutzung von R-134a in Auto-Klimaanlagen zu verhängen, dürfte der Schritt zum Europäischen Gerichtshof nun nicht mehr weit sein.

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Im Streit um den Einsatz des umweltschädlichen Kältemittels R-134a in Auto-Klimaanlagen droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies sagten EU-Diplomaten am Donnerstag in Brüssel, nachdem die Bundesregierung der EU-Kommission auch in einer weiteren Stellungnahme zu dem Fall keine Zugeständnisse gemacht hatte. Berlin hält demnach an der Einschätzung fest, dass deutsche Behörden es dem Autobauer Daimler zu Recht erlauben, die Klimaanlagen von Fahrzeugen weiter mit R134a zu betreiben. Die "Stuttgarter Zeitung" hatte darüber berichtet.

Nach Angaben der EU-Kommission traf die jüngste Stellungnahme der Bundesregierung bereits am 27. November in Brüssel ein. Sie werde seitdem geprüft. "Wenn die Dienststellen der Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass es Probleme bei der Anwendung von EU-Recht gibt, wären rechtliche Schritte der nächste Schritt", erklärte eine Sprecherin. Ziel sei es, so schnell wie möglich über diese Frage zu entscheiden. Eine genauer Zeitpunkt stehe aber noch nicht fest. (dpa)

Eine Chronologie des inzwischen über sechs Jahre schwelenden Kältemittel-Streits finden Sie in unserem asp-Dossier.

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