Der Bundesinnungsverband (BIV) hat das neue, standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA (Secure Repair and Maintenance Autorisation) vorgestellt. Künftig soll dieses Verfahren Kfz-Werkstätten den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen gewährleisten, teilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Dienstag mit.
"SERMA wird die große Schwester der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK). Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtert den unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Das stärkt den fairen Wettbewerb und damit auch die Wirtschaftskraft der mittelständisch geprägten Kfz-Betriebe in Deutschland", erklärte Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des ZDK.
Wie der ZDK weiter berichtet, wird der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt. Damit unabhängige Marktteilnehmer wie beispielsweise Kfz-Werkstätten Zugang zu diesen Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller erlangen, bedarf es künftig einer Autorisierung der Kfz-Werkstätten und deren Mitarbeiter durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle. Die Akkreditierung muss bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein.