Beim Prägen von Autokennzeichen haben mehrere Firmen jahrelang einen Teil des Marktes in Deutschland unter sich aufgeteilt. Das Bundeskartellamt verhängte deshalb gegen vier Unternehmen und fünf Einzelpersonen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund acht Millionen Euro. Gegen acht weitere Unternehmen werden die Ermittlungen aus Ermessensgründen eingestellt, wie die Wettbewerbshüter am Montag mitteilten.
Die Firmen hätten zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 unter anderem abgesprochen, "wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Solche wettbewerbswidrigen Kooperationen habe es auf etwa 40 Prozent der mehr als 700 lokalen Schilderprägermärkte gegeben.
Pro Jahr werden nach Kartellamtsangaben rund 25 Millionen Kfz-Kennzeichen ausgegeben. Der Verkaufspreis an den privaten Endkunden habe im Tatzeitraum bei etwa 20 bis 30 Euro pro Kennzeichenpaar gelegen.
Alle betroffenen Unternehmen und Personen hätten den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt als zutreffend anerkannt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, hieß es weiter. Dies sei bei der Festsetzung des Bußgelds ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass mit einer Ausnahme alle Betroffenen während des Verfahrens mit dem Kartellamt kooperiert hätten. Die verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. (dpa)