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MAN-Hauptversammlung: Viele Fragen zum Abschied von der Börse

29.06.2021 04:39 Uhr | Lesezeit: 3 min
MAN-Hauptversammlung: Viele Fragen zum Abschied von der Börse
Der traditionsreiche Lkw-Hersteller MAN verschwindet von der Börse.
© Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar

Die Volkswagen-Tochter Traton will MAN von der Börse nehmen, um das Unternehmen vollständig bei sich zu integrieren. Dazu müssen die verbleibenden Aktionäre aus dem Unternehmen geworfen und entschädigt werden.

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Der traditionsreiche Nutzfahrzeughersteller MAN ist auf den letzten Metern zum Abschied von der Börse. Auf der möglicherweise letzten Hauptversammlung am Dienstag sollte der Squeeze-Out der Altaktionäre beschlossen werden. Sie sollen eine Abfindung von 70,68 Euro je Anteil erhalten, um den Weg dafür freizumachen, MAN in den Mehrheitsaktionär, die VW-Tochter Traton zu integrieren.

Da Traton mehr als 94 Prozent der MAN-Aktien hält, steht die Zustimmung außer Frage. Von den verbliebenen restlichen Aktionären kam allerdings eine Vielzahl an Fragen - und auch Kritik.

"Was für ein Jammer!", kommentierte Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz den Squeeze-Out. Es sei schade, dass das traditionsreiche Unternehmen - MAN gibt sein Alter mit 263 Jahren an - von der Börse verschwinde. Doch letztlich könne man nichts dagegen tun. Auf der virtuell abgehaltenen Hauptversammlung wurden nur Fragen der Aktionäre, nicht aber ihre Reden verlesen. Bergdolts Stellungnahme lag der Deutschen Presse-Agentur allerdings vor. Wie zahlreiche andere Aktionäre hatte sie zudem Fragen zur Höhe der Barabfindung.

Squeeze-Out, Abfindungshöhe und die Verschmelzung mit Traton hatte der Vorstandsvorsitzende Andreas Tostmann zuvor verteidigt. Er verspricht sich von Letzterer eine einfachere Konzernstruktur und die Einsparung von Kosten. Das Abfindungsangebot liege zudem deutlich über den hochgerechneten Börsenkursen, sagte er. Und der gerichtlich bestellte Prüfer habe die Abfindung "ohne Einschränkungen als angemessen bestätigt".


Unter einem Squeeze-Out (engl. Hinausquetschen) versteht man ein Verfahren, bei dem Minderheitsaktionäre gegen eine Abfindung zwangsweise aus einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gedrängt werden. Die Anteile der Minderheitsaktionäre gehen dabei auf den Mehrheitsaktionär über. In Deutschland gibt es vier unterschiedliche Formen des Squeeze-Out: den aktienrechtlichen, den übernahmerechtlichen, den finanzmarktstabilisierungsrechtlichen und den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Bei ersteren beiden Formen ist nach deutschem Recht eine Aktienmehrheit von 95 Prozent erforderlich. Im Fall von MAN strebt Traton einen aktienrechtlichen Squeeze-Out an.



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