Käufer von Neuwagen müssen sich von September 2018 an auf höhere Kfz-Steuern einstellen. Dann sollen EU-Vorgaben für realistischere Abgastests greifen und die dann ermittelten Kohlendioxid-Emissionen bei der Berechnung der Kfz-Steuer einfließen. Dies kann nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums für einige ab dann neu zugelassene Pkw zu Mehrbelastungen führen, aber möglicherweise auch zu geringeren Abgaben.
Ein Ministeriumssprecher wies am Mittwoch in Berlin Kritik zurück, es handele sich um Steuererhöhungen. Diese schließt die CDU für die Zeit nach 2017 grundsätzlich aus. Ziel seien nicht Steuermehreinnahmen und höhere Belastungen, sondern realistischere Abgastests, sagte der Sprecher. Die finanziellen Auswirkungen bei der Kfz-Steuer könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da die künftigen Testergebnisse noch unklar seien.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt hatte dagegen zuvor bestätigt, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den nächsten Jahren mit höheren Einnahmen aus der Kfz-Steuer rechnet. "Dass die Kfz-Steuer steigt, das liegt an der neuen Berechnung der CO2-Werte", sagte der CSU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. Diese Berechnung werde künftig von der EU verbindlich vorgeschrieben. "Das heißt, die Autos verändern sich nicht, sondern nur die Betrachtung, wieviel CO2 sie ausstoßen, verändert sich." Da die Kfz-Steuer auf dem Schadstoffausstoß basiere, werde dies zu Zusatzeinnahmen führen.
Milliarden-Plus erwartet
Nach Informationen des "Handelsblatts" geht Schäuble davon aus, dass die Einnahmen aus der Steuer von 2018 bis 2022 um insgesamt 1,1 Milliarden Euro steigen. Die Berechnung der Auswirkungen findet sich aber nicht in der Kabinettsvorlage. Zur Begründung hieß es, die Einnahmen ließen sich nicht verlässlich bestimmen. Im Gesetzentwurf von Mitte Januar für die Ressortabstimmung war die Übersicht mit den Zahlen allerdings noch enthalten.
Nach den jüngsten Abgasskandalen wurde ein weltweit harmonisierter Test zur Ermittlung der Emissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) entwickelt. Ziel ist, zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte für die Typgenehmigung zu erhalten. Für die seit dem 1. Juli 2009 erstmalig zugelassenen Pkw wird die Kraftfahrzeugsteuer nach dem CO2-Wert sowie dem Hubraum bemessen. Für ab dem 1. September 2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Pkw soll der CO2-Wert zwingend nach der neuen Testmethode WLTP erfolgen. (dpa)