Die Europäische Kommission hat heute ihren Wunsch bekräftigt, künftig nur noch für den Aftersales-Bereich spezielle Wettbewerbsregeln zu formulieren. Für den Vertrieb von neuen Pkw und Nutzfahrzeugen sei dagegen nach einer Übergangszeit von drei Jahren die branchenübergreifende Gruppenfreistellungsver-ordnung ausreichend, hieß es in einer am Montag in Brüssel veröffentlichten Mitteilung. Die so genannte "Schirm-GVO" solle aber um Leitlinien ergänzt werden, die branchenspezifische Fragen regelt. Bereits im Juli hatten die Wettbewerbshüter durchblicken lassen, dass sie diese getrennte Betrachtung von Vertrieb und Service bevorzugen (wir berichteten). "Zentrale Aspekte wie Mehrmarkenvertrieb, vorgeschriebene Weiterverkaufspreise und Parallelhandel in der EU sollen in den vorgeschlagenen sektorspezifischen Leitlinien behandelt werden", heißt es in der Kommissionsmitteilung. Wie GVO-Spezialist Dr. Thomas Funke von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke nach einer ersten Analyse erklärte, bilden aber auch in diesen Leitlinien Aftermarket-Themen den Schwerpunkt. Beantwortet werden darin Fragen, wie Zugang zu Ersatzteilen, zu technischen Informationen oder zu Werkstattnetzen. "Deutlich spricht die Kommission an, dass Fahrzeughersteller einen Fahrzeugkäufer nicht dadurch an das Netz der Vertragswerkstätten binden sollten, dass sie Garantiezusagen unter die Bedingung der Wartung des Fahrzeugs im Netz der Vertragswerkstätten stellen. Auch die Freiheit der Zulieferer, ihre Produkte als Ersatzteile unmittelbar in den Aftermarket liefern zu dürfen, wird deutlicher angesprochen als dies bisher der Fall war", erklärte Funke gegenüber asp-Online. Damit würden zentrale Forderungen der Branchenverbände des Independent Aftermarkets erfüllt.
- Entwurf der überarbeiteten GVO (36.3 KB, PDF)