-- Anzeige --

Neues Gesetz: Bundestag schafft Rechtsrahmen für autonomes Fahren

21.05.2021 10:10 Uhr | Lesezeit: 1 min
Neues Gesetz: Bundestag schafft Rechtsrahmen für autonomes Fahren
Ab kommendem Jahr könnten hierzulande Autos unterwegs sein, die nicht von einem menschlichen Fahrer überwacht werden.
© Foto: metamorworks/stock.adobe,com

Die Bundesregierung will Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen. Schon vom kommenden Jahr an sollen fahrerlose Autos am Straßenverkehr teilnehmen können – allerdings nicht überall.

-- Anzeige --

Fahrerlose Autos sollen in Deutschland schon vom kommenden Jahr an am Straßenverkehr teilnehmen können. Auf bestimmten festgelegten Strecken sollen dann autonome Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Das besagt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat und das Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen soll. Zuvor muss auch der Bundesrat zustimmen.

Beim vollautomatisierten Fahren der Stufe vier kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden. In Notfällen soll das System das Fahrzeug auch am Straßenrand zum Stehen bringen. Diese Technologie könnte nach Angaben des Verkehrsministeriums etwa für Shuttleverbindungen oder bei der Güterbeförderung zum Einsatz kommen.

"Mit der Annahme des Gesetzes zum autonomen Fahren hat Deutschland die Chance, die erste und bisher einzige Nation zu werden, die einen Rahmen für eine Zukunftstechnologie geschaffen hat", sagte die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA) Hildegard Müller. "Kunden, Industrie und der Standort Deutschland werden davon enorm profitieren." Die deutsche Automobilindustrie könne auf diesem Feld zum "Weltmarktführer" werden.

Um den neuen Rechtsrahmen zu verabschieden, müssen nun auch die Länder im Bundesrat zustimmen. Müller mahnte an, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl abzusegnen. Ansonsten würde das Land "mindestens eineinhalb Jahre" verlieren und seinen technologischen Fortschritt aufs Spiel setzen, warnte die Verbandspräsidentin. Außerdem müssten neben dem rechtlichen Rahmen jetzt sehr bald auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu sei es nötig, "schnellstmöglich" die für das autonome Fahren nötige Genehmigungs- und Betriebsverordnung in Kraft zu setzen, forderte Müller.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Autonomes Fahren

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.