Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat ein geplantes Limit bei Barzahlungen im Inland skeptisch beurteilt. Eine solche Obergrenze sei ein Eingriff in die Entscheidungs- und Verfügungsfreiheit sowohl der Kfz-Betriebe als auch der Kunden, sagte ein Verbandssprecher in Bonn. Für die Autohäuser seien die bestehenden Regelungen des Geldwäschegesetzes, die beim Fahrzeugkauf unter anderem verstärkte Überprüfungspflichten ab einer Barzahlung in Höhe von 15.000 Euro vorsehen, angemessen und ausreichend.
Die Bundesregierung erwägt die Einführung einer Obergrenze – vor allem um die Finanzströme von Terroristen auszutrocknen und Geldwäsche zu unterbinden. Die Rede ist von einer Schwelle von 5000 Euro.
Der ZDK vermutet, dass ein Verbot der Barzahlungen von mehr als 5.000 Euro bürokratischen Mehraufwand in der Kfz-Branche verursachen könne. Auf den ersten Blick seien keine signifikanten Effekte einer solchen Beschränkung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus zu erkennen, so der Sprecher weiter. Die derzeit noch unbekannten Rahmenbedingungen eines geplanten Gesetzesvorschlages müssten sorgsam abgewogen werden. (rp)