Fahrer von reinen Elektroautos (BEV) minimieren Emissionen von Treibhausgasen (THG). Dadurch haben sie einmal im Jahr Anspruch auf eine Prämie, die zwischen 200 und 415 Euro betragen kann. Autohäuser und Kfz-Betriebe helfen den Kunden, schnell und sicher an die Prämie zu kommen, berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Um eine Vergütung erhalten zu können, müssen sich die Kunden an das Autohaus wenden, von dem sie den Stromer erworben haben. Dort werden die Anträge auf Basis eines digitalen Abwicklungsprozesses des Kfz-Gewerbes mit dem Hamburger Unternehmen ZusammenStromen abgewickelt. Dort haben sich laut ZDK viele Autohäuser und Kfz-Betriebe bereits registriert und können somit ihren Kunden eine individuelle Vergütung ihrer THG-Quote anbieten.
Die Kunden können sich die Vergütung als Barprämie auszahlen lassen oder diese in Form von kostenlosen Leistungen für das jeweilige E-Auto nutzen. Viele Autohäuser hätten bereits kostenlose Servicepakete, Gutscheine für Wallboxen oder vergleichbare Prämien im Angebot.
Hintergrund des Quotenhandels ist die Verpflichtung für die Mineralölindustrie, ihre THG-Minderungsquote von zurzeit sieben Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Ein Schritt zum Ziel besteht im Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrern oder Ladestromanbietern, in Form eines Quotenhandels.