Der Mazda-Händlerverband (MHV) hat gekündigte Servicepartner über rechtliche Aspekte informiert. Laut Mitteilung war die Veranstaltung am vergangenen Donnerstag in Kassel an Betriebe gerichtet, die mit der Kündigung keinen "letter of intent" erhalten hatten. Gekommen waren 57 Mitgliedsbetriebe, die neben vielen Fragen "auch immer wieder Unverständnis und Ärger zum Ausdruck brachten, dass man nach jahrzehntelanger guter Arbeit nunmehr fallen gelassen werde", so der MHV.
Mazda hatte im Dezember 2016 sämtliche Servicepartnerverträge in Deutschland zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Betroffen sind knapp 400 Händlern und rund 230 reine Servicepartner, von denen ein Großteil keinen neuen Servicevertrag erhalten soll. Über den Anspruch auf einen Servicevertrag informierte in Kassel Verbandsanwalt Prof. Tim O. Vogels. Außerdem sprach er über die Abwicklung des Servicevertrages, insbesondere über die Ersatzteilrückgabe.
Zwar seien die Vertragserörterungen noch nicht beendet, jedoch zeichne sich ganz klar ab, dass Mazda höhere Anforderungen im Vertrag sowie bei den Mindeststandards definieren wolle, sagte Verbandsgeschäftsführer Marcus Weller. Dabei spiele die Direktannahme eine wichtige Rolle, die zukünftig für jeden Servicepartner verpflichtend sein solle. (se)