Teile der Kosten für die Nachrüstung der Abgas-Hardware älterer Dieselwagen dürfen nach Meinung von Umweltbundesamt-Chefin Maria Krautzberger nicht auf die Autofahrer abgewälzt werden. In der "Rheinischen Post" wandte sich die Leiterin der Behörde am Mittwoch damit gegen Vorschläge, die Ausgaben zu je einem Drittel auf Diesel-Besitzer, Staat und Hersteller aufzuspalten.
Dies hatte der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) angeregt. "Aus Sicht des Umweltbundesamtes gilt das Verursacherprinzip", betonte Krautzberger. "Und auch die Kosten hierfür sollten grundsätzlich von den Fahrzeug-Herstellern getragen werden, da sie für den aufgetretenen Schaden verantwortlich sind."
Buchholz hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, er sehe "keine Handlungsgrundlage dafür, die Nachrüstung allein der Autoindustrie aufzubürden". Nach seiner Meinung wäre eine Drittelung der Kosten auf Autobesitzer, Bund und Wirtschaft vermittelbar. Denn schließlich hätten die Besitzer von Euro-4- oder Euro-5-Dieseln ihre Fahrzeuge in Kenntnis der hohen Stickoxid-Werte gekauft. "Und sie würden durch die Nachrüstung den Wert ihrer Fahrzeuge deutlich steigern."
Vereinbarte Schritte für sauberere Luft sind nicht ausreichend
Nach Angaben Krautzbergers greifen die auf dem Dieselgipfel im August 2017 vereinbarten Schritte für sauberere Luft nicht ausreichend. Vor allem die Konzentration des Atemgifts Stickstoffdioxid (NO2) bleibe ein Problem, wenn die Maßnahmen auf Software-Updates der Motorsteuerung und Rückkäufe alter Diesel beschränkt sind: "Das bedeutet für hoch belastete Städte, zum Beispiel Köln oder Düsseldorf, dass der Grenzwert auch 2018 nicht eingehalten werden kann." 2017 hatte die Analyse der Messdaten des Umweltbundesamts teils deutlich überschrittene Grenzwerte für Luftschadstoffe in 65 deutschen Städten gezeigt - besonders stark in München, Stuttgart und Köln. Vieles davon stammt aus Diesel-Abgasen. (dpa)
Gerd Rosemann