Seit Mitternacht müssen Händler und Hersteller beim Verkauf von Neuwagen ein reformiertes Pkw-Label mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben nutzen. Die Angaben sollen näher an der Realität sein als bisher. Das Etikett muss laut Wirtschaftsministerium beim Verkäufer direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht werden. Wird der Neuwagen über das Internet bestellt, muss der Inhalt demnach entsprechend angegeben werden.
Die Regelung zu dem Informationsschild ist Teil einer Novelle zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw, die bereits im Februar in Kraft getreten war. Die darin enthaltenen Vorgaben zum reformierten Pkw-Label müssen Hersteller und Händler jedoch erst zum 1. Mai umsetzen. Ziel der Novelle ist laut Wirtschaftsministerium eine deutlich verbesserte und um wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.
Statt eines einzigen Pkw-Labels für alle Antriebsarten gibt es nun fünf Varianten - für Fahrzeuge mit flüssigen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin-, als auch für Erdgas-, Plug-in-Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Außerdem informiert das Pkw-Label über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw.
Anlass für die Novellierung war eine europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens. Die WLTP-Vorschriften sind bereits seit Ende 2017 in Kraft, die von der EU erforderte Umsetzung in eine Kennzeichnungspflicht scheiterte in Deutschland aber bisher.