Wenn man das Auto künftig per Handy öffnet und startet, führt das zu ganz neuen Sicherheitsproblemen. Die Allianz-Versicherung fordert daher nun einheitliche Regel für sogenannte virtuelle Autoschlüssel.
Größtes Problem aus Sicht der Versicherung und ihrer Kunden: Wie soll der Diebstahl eines Autos künftig belegt werden? Bislang sandte der Fahrzeughalter die Schlüssel des entwendeten Fahrzeugs bei seiner Assekuranz ein, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Mit virtuellen Exemplaren ist das nicht mehr ohne weiteres möglich. An genau dieser Stelle setzt die Versicherung an und fordert, virtuelle Schlüssel ebenso restriktiv zu verwenden wie ihre physischen Vorläufer.
Unter anderem sollen virtuelle Schlüssel nicht kopierbar sein, so dass immer erkennbar ist, wie viele Exemplare im Umlauf sind. Zudem soll es für jedes Auto ein Verzeichnis der berechtigten Fahrzeugnutzer geben, das der Kunde nicht allein ändern kann. Bei einem Diebstahl des Autos muss dieser jedoch in der Lage sein, alle virtuellen Schlüssel nachweisbar zurückzuziehen.
Gleichzeitig zu den Zugangsbeschränkungen sollen die Schlüsselregeln jedoch neue Geschäftsmodelle wie die "Lieferung in den Kofferraum" nicht behindern. Zu diesem Zweck müssen etwa Einmalcodes für die Öffnung des Fahrzeugs an Dritte ausgegeben werden. Die Allianz schlägt eine Trennung von Zugangsberechtigung und Fahrberechtigung vor. Nicht zuletzt verlangt die Assekuranz eine sichere Speicherung der Daten in Smartphone und Fahrzeug sowie an zentralen Stellen.
Der virtuelle Autoschlüssel könnte nach Experteneinschätzung relativ bald Standard bei Neuwagen werden. BMW will die Technik bereits im Juli in ersten Modellen verfügbar machen, Zulieferer Bosch plant sein System spätestens 2020 auf den Markt zu bringen. (SP-X)