Irgendwann im Oktober ist es meistens soweit: Der Wechsel auf Winterreifen steht an. Seit Mai dieses Jahres gilt erstmals die neue Kennzeichnungs-Pflicht für das schwarze Gold. Die alte "M+S"-Markierung ist nur noch für Reifen gültig, die vor dem 31. Dezember produziert werden und gilt dann bis Ende September 2024. In Zukunft muss ein abgenommener Winterreifen das "Alpine"-Symbol (Berggipfel und Schneeflocke) tragen, damit man bei Schnee und Matsch ordnungsgemäß unterwegs ist. Wer bei winterlichen Straßenbedingungen mit den falschen Reifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Flensburger Strafkartei rechnen.
Neben der Änderung bei der Kennzeichnung an der Reifenflanke, an der man übrigens auch das Produktionsdatum ablesen kann, müssen Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit den Index des Winterreifens übersteigt, im Innenraum über einen Aufkleber oder eine Display-Warnung verfügen, die den Fahrer im Falle eines Falles auf eine sicherheitsrelevante Geschwindigkeitsüberschreitung aufmerksam macht.
Der Gesetzgeber fordert bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Experten empfehlen allerdings, schon beim Unterschreiten der 4,0-Millimeter-Grenze neue Reifen aufziehen zu lassen. Auch ein Alter von zehn Jahren sollte nicht überschritten werden, da die Reifen ansonsten hart und gegebenenfalls sogar spröde werden können – gerade im Winter ein erhebliches Sicherheitsrisiko. (sp-x)