Laut dem Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) benötigen Akteure des freien Kfz-Aftermarket auswertbare Fahrzeugdaten, sowie den Zugang zur Kundenschnittstelle und dem Display im Fahrzeugcockpit. Aktuell besitzen die Fahrzeughersteller den alleinigen, direkten Zugang auf diese Daten und schränken den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher ein. Zwar hat die Europäische Kommission mit Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act ein umfassendes Regulierungspaket zum Datenzugang vorgelegt, bei vernetzten Fahrzeugen gibt es jedoch ganz andere Anforderungen. Ohne gleichberechtigten Zugang könnten Unternehmen aus dem Automotive Aftermarket langfristig vom Markt verschwinden und die Preise zu Lasten des Verbrauchers steigen.
Der Bundesrat hat bereits auf einige Schwachstellen im Data Act hingewiesen, unter anderem auf teilweise uneindeutige Formulierungen und unklare Rechtsbegriffe beim Data Act. Zudem setzt sich der Bundesrat dafür ein, das Prinzip der Nutzerzentriertheit stärker zu verankern und fordert Qualitätsanforderungen für Datensätze aufzunehmen.