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Autonomes Fahren: Hier entsteht ein Stau

11.02.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autonomes Fahren: Hier entsteht ein Stau
Mikrofone erkennen die Signale von Sonderfahrzeugen und ein Nässesensor im Radkasten scannt die Straßenbedingungen.
© Foto: Mercedes-Benz

Als weltweit erster Autohersteller erfüllt Mercedes-Benz die anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen für automatisiertes Fahren nach UN-R157 für ein Level-3-System. Aber was heißt das genau?

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Kurzfassung

Als erster Hersteller weltweit bietet Mercedes-Benz in der neuen S-Klasse ein automatisches Spurhaltesystem (ALKS) an, das automatisierte Fahrfunktionen nach Level 3 unterstützt. Der Fahrer muss sich jedoch bereithalten.

Mercedes-Benz hat auf der fünfstufigen Skala des autonomen Fahrens die dritte Stufe erklommen. Konkret heißt dies, dass sich ab der ersten Jahreshälfte Fahrer der S-Klasse hochautomatisiert durch Fahrsituationen wie Stau oder stockenden Verkehr leiten lassen können. Denn der Drive Pilot übernimmt dann wahlweise das Regime. Zwei Dinge galt es dazu zusammenzubringen: die Gesetzgebung und die Technik selbst, die das Eingreifen des Fahrers nahezu obsolet werden lässt - zumindest für die eng definierten Fahrsituationen.

"Mit dem Lidar-basierten System haben wir eine innovative Technologie für unsere Fahrzeuge entwickelt, die dem Kunden ein einmaliges, luxuriöses Fahrerlebnis bietet und ihm das Wichtigste schenkt: Zeit", erklärt Markus Schäfer, Chief Technology Officer bei Mercedes-Benz.

Fahrer muss überwachen

Neben der aufwendigen Lidar-Technik war das Okay des Kraftfahrt-Bundesamts Anfang Dezember ein wichtiger Schritt, in dem das verbaute automatische Spurhaltesystem (ALKS) dem Automatisierungsgrad "Level 3" zugeordnet wurde. Dabei handelt es sich um einen automatisierten Modus, bei dem der Fahrer das System nicht dauernd überwachen muss. Die UN-Regelung Nummer 157 begrenzt die ALKS-Nutzung in ihrer derzeitigen Form auf autobahnähnlichen Straßen bis zu 60 Kilometer pro Stunde. Unter dieser Voraussetzung kann der Fahrer bei eingeschalteter ALKS-Funktion dann fahrfremde Tätigkeiten ausüben, er muss jedoch jederzeit bereit sein, die Fahrzeugführung nach einer entsprechenden Übernahme- Aufforderung wieder zu übernehmen, so die Vorgaben. Die Freigabe der Strecken erfolgt national, also wirkt der Helfer vorerst nur in Deutschland.

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