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Autotechnik: So funktioniert die Blackbox im Pkw

13.05.2024 12:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Blackbox VDO
Bereits seit Juni 2022 gilt eine Blackbox-Pflicht für neue Fahrzeugtypen. Ab Juli 2024 gehört der Unfalldatenspeicher sogar zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen.
© Foto: VDO

Ab Sommer müssen alle neuen Autos in Deutschland mit einer Blackbox gerüstet sein. Kommt es zu einem Crash, erlaubt der Datenspeicher eine genauere Analyse der Ereignisse.

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Eine Blackbox, auch Unfalldatenspeicher oder Event-Data-Recorder (EDR) genannt, ist bisher vor allem aus Flugzeugen bekannt, wo sie hauptsächlich dazu dient, den Datenverkehr aller im Flugzeug ablaufenden Vorgänge aufzuzeichnen. Nach Unfällen oder Abstürzen sollen mit Hilfe der gespeicherten Informationen im Rahmen einer Unfallanalyse Ursachen für den Unfall gefunden werden. Mittlerweile gibt es dieses System der permanenten Aufzeichnung unfallrelevanter Daten auch im Pkw. Bereits seit Juni 2022 gilt eine Blackbox-Pflicht für neue Fahrzeugtypen. Ab Juli 2024 gehört der Unfalldatenspeicher sogar zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen. Bisher ohne Blackbox zugelassene Pkw müssen nicht nachgerüstet werden.

Der Datenspeicher, meist Teil des Airbag-Steuergeräts, erfasst während der Fahrt im Hintergrund permanent Informationen wie Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremszeitpunkt, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße sowie den Aktivierungszustand aller Sicherheits- und Rückhaltesysteme aus dem Bordcomputer und seinen Subsystemen. Dauerhaft gespeichert und vor Online-Zugriff geschützt werden aber immer nur die Daten kurz vor, während und nach einem Unfall - „ereignisbezogene Datenspeicherung“ nennt das der Gesetzgeber. Wird eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten, etwa durch einen Crash, bleiben die Informationen fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Ereignis dauerhaft gespeichert. Grundsätzlich ist es dem Fahrzeugnutzer nicht möglich, die permanente Aufzeichnung sowie die ereignisbezogene Speicherung zu deaktivieren, etwa über einen Menüpunkt in seinem Bordsystem.

Die Blackbox soll unter anderem die Datensicherheit durch die Beschränkung auf eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt und anonymisiert werden, so dass keine Rückschlüsse auf das Fahrzeug oder den Fahrer möglich sind. Auch wenn ein Online-Zugriff auf die Daten nicht möglich ist, können die Daten über eine ODB-Schnittstelle oder direkt aus dem Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Die im Speicher hinterlegten Aufzeichnungen werden dann den nationalen Behörden zur Unfallforschung zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Weitergabe von Blackbox-Informationen aus einem verunfallten Fahrzeug an Behörden oder Institutionen ist jedoch, dass die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Angaben zum Eigentümer oder Halter nicht weitergegeben werden. Auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung können die EDR-Daten auch zur Klärung des Unfallhergangs und damit der individuellen Schuldfrage herangezogen werden. Bei schweren Unfällen kann damit der Datenschutz des Einzelnen hinter das Interesse der Strafverfolgung zurücktreten.

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