Kalte Temperaturen und viele Verbraucher wie Gebläse, Sitz- und Scheibenheizung: Im Winter leiden Autobatterien enorm. Aufgrund der umfassenden Elektronik in aktuellen Fahrzeugen wird der Akku zudem praktisch ständig angezapft. Hat die Batterie schließlich völlig den Geist aufgegeben, gilt es einen Ersatz zu finden. TÜV SÜD warnt dabei vor überhasteten Käufen und einem Selbsteinbau bei neuen Fahrzeugen.
Generell sind Autobatterien in zwei Kategorien einzuteilen: den klassischen Blei-Säure-Akku und Stromspender für modernere Fahrzeuge mit Start-Stopp-Automatik und Rekuperationssystem zur Rückgewinnung von Bremsenergie. Europaweit ersetzt seit einiger Zeit die "European Type Number" (ETN) die alte DIN-Nomenklatur zur Kennzeichnung von Starterbatterien. In die ETN fließen Gehäuseform, Spannung, Kapazität, Kaltstartstrom und die Lage der Pole ein. Akkus mit der gleichen ETN-Nummer lassen sich also problemlos gegeneinander austauschen. Wer sich bezüglich der Kennzeichnung nicht sicher ist, sollte in der Bedienungsanleitung des Autos nachschauen oder gleich in der Werkstatt beziehungsweise im Fachhandel nachfragen.
Unterschiede gibt es auch beim Austausch selbst. Bei älteren Fahrzeugen ohne Start-Stopp- oder Batteriemanagement-System kann einfach alt gegen neu gewechselt werden. Dabei wird bei der Demontage zuerst der Minuspol und dann der Pluspol abgeschraubt. An der neuen Batterie befestigt man zuerst den Pluspol und anschließend den Minuspol. Bei modernen Autos muss dagegen der neue Akku im Steuergerät eingetragen und angelernt werden. Das geht meist nicht ohne Diagnosegeräte und spezielles Fachwissen. Hier empfiehlt sich der Besuch in einer Fachwerkstatt, da bei Fehlern im Montageprozess Datenverluste in den Steuergeräten und beim Infotainment auftreten können. Fensterheber, Radio und ähnliche Funktionen müssten dann erst neu programmiert werden.
Deutlich simpler stellt sich schließlich die Entsorgung der alten Batterie dar. Diese ist mit dem Batteriegesetz klar geregelt: Verkäufer, die neue Akkus anbieten, sind verpflichtet, Altteile zurückzunehmen. Allerdings ist auch der Käufer rechtlich daran gebunden, die leere Batterie ordnungsgemäß abzugeben und nicht einfach in einer Garagenecke verstauben zu lassen – schließlich enthält der Stromspeicher giftige Gefahrenstoffe. Meist ist der Kauf einer neuen Batterie aber ohnehin an ein Pfand gebunden, das bei Abgabe des alten Akkus erstattet wird. (SP-X)