Das Bundeskabinett hat heute die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026 verlängert. Die bisherige Regelung für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) ist zunächst bis 2018 befristet gewesen. Der ermäßigte Steuersatz für das sogenanntes Autogas (LPG, Liquefied Petrol Gas) wird 2019 hingegen gestrichen.
Neben den niedrigen Preisen für Diesel und Benzin habe die Ungewissheit über die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur in den vergangenen zwei Jahren zu einem Rückgang des Erdgasauto-Absatzes und der Erdgas-Tankstellen geführt.
Das angestrebte Ziel der Bundesregierung sei jedoch, den Erdgas- und Biomethananteil bis 2020 von momentan 0,35 auf vier Prozent zu steigern. Die EU-Richtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verlange darüber hinaus den Aufbau einer Mindestinfrastruktur für CNG und LNG bis 2020 bzw. 2025 in allen Mitgliedstaaten der EU. (ampnet/jri)