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Abgasuntersuchung: Anforderungen an AU-Geräte

06.12.2017 15:15 Uhr
Abgasuntersuchung: Anforderungen an AU-Geräte
Anerkannte AU-Werkstätten brauchen für die kommende Endrohrmessung in der Regel keine neue Geräteausstattung.
© Foto: AVL Ditest

Angesichts der Wiedereinführung der Endrohrmessung am 1.1.2018 benötigen anerkannte AU-Werkstätten grundsätzlich keine neue Geräteausstattung, sofern die Geräte der Genauigkeitsklasse "Null" entsprechen.

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Für die Umsetzung des Leitfadens 5 Rev. 01, der die Wiedereinführung der Endrohrmessung ab 1.1.2018 beinhaltet, benötigen die anerkannten AU-Werkstätten grundsätzlich keine neue Geräteausstattung. Die Gerätehersteller müssen ­allerdings der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig nachweisen, dass die im Feld befindlichen AU-Messgeräte der Genauigkeitsklasse 0 entsprechen. Das gilt sowohl für Abgasanalysegeräte für Ottomotoren als auch für die Trübungsmessgeräte.

Bei den 4-Gas-Messgeräten gibt es die Genauigkeitsklasse bereits seit Langem, viele der im Markt befindlichen Geräte sind bereits nach dieser Klasse 0 zugelassen. Bei Trübungsmessgeräten für Dieselabgase muss diese Genauigkeitsklasse erst noch endgültig definiert werden. Der ASA-Verband geht davon aus, dass ca. 20 bis 30 Prozent der Geräte die Anforderungen des neuen Leitfadens 5 Rev. 01 nicht erfüllen werden bzw. kein Nachtrag bei der Baumusterprüfung möglich ist. Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit mit AU-Geräten, welche nur dem Leitfaden 4 oder Leitfaden 5 entsprechen, Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor bis Erstzulassung 31.12.2005 sowie Krafträder zu prüfen. Der Anwenderkreis für diese Regelung dürfte allerdings sehr klein sein.

Erst wenn ab 2021 damit begonnen wird die Partikelanzahl im Abgas festzustellen, wird eine neue Messtechnik ­erforderlich. Für welche Fahrzeuge ­(Abgasnorm) die Partikelzählung zur ­Anwendung kommt, wird durch das Verkehrs­ministerium noch festgelegt. ­Dabei ist in der Regel ein Zusatzmodul an den bestehenden Abgastester anzuschließen. Bei allen anderen Fahrzeugen wird auch nach 2021 weiterhin die Opazität mit einem Trübungsmessgerät gemessen.

Mit der Einführung der AU 1993 ­wurden AU-Geräte in die Werkstätten ­gebracht, welche mit sensibler Abgasanalysetechnik ausgestattet wurden. Um die Funktion dieser Technik im rauen Werkstattalltag sicherzustellen, wurde eine engmaschige Überwachung mit halbjährlicher Wartung und jährlicher Eichung vorgeschrieben. Das hat dazu geführt, dass AU-Geräte zu den am besten überwachten Geräten in einer Werkstatt gehören. Dabei hat sich die Messtechnik im Werkstattumfeld bestens bewährt. AU-Geräte kann eine Werkstatt über viele Jahre nutzen. Allerdings haben sich die ­Anforderungen an die Genauigkeit der Messtechnik im Laufe der Jahre verschärft. Während dieser 25 Jahre wurde die erste Generation der AU-Geräte bisher erst einmal ausgewechselt. Wie der Leit­faden 5 Rev. 01 zeigt, müssen auch jetzt nur wenige Werkstätten in neue Messtechnik investieren, auch wenn die geforderte Genauigkeitsklasse zu erfüllen ist. (asp)

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