Werkstätten, die selbst die AU im Rahmen der Hauptuntersuchung durchführen wollen, müssen sich auf Änderungen einstellen. Bereits seit letztem Jahr gelten neue Rahmenbedingungen. Von Werkstattbetrieben wird verlangt sich akkreditieren zu lassen. Auch für Abgasprüfgeräte, die im Rahmen der Hauptuntersuchung genutzt werden, gelten strengere Bestimmungen.
BIV unterstützt bei Akkreditierung
Die bislang bekannten Betriebsprüfungen durch den Bundesinnungsverband (BIV) heißen von nun an Audits. Wer als Kfz-Werkstattbetrieb die AU selbst in die Hand nehmen möchte, muss seit dem 1.1.2020 akkreditiert sein. Zuständig hierfür ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sich als Werkstattbetrieb dort selbst akkreditieren zu lassen, wäre aus Kostensicht nicht sinnvoll. Die Innungen des Kraftfahrzeuggewerbes empfehlen daher, sich an das akkreditierte System der BIV anzuschließen. Diese baut derzeit ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach der geforderten ISO-Norm 17020 auf und agiert als Inspektionsstelle. Hierfür sind die Landesverbände bereits aktiv und binden Innungen und die angeschlossenen Werkstätten ein. Im ersten Schritt werden Betriebsinhaber eingeladen, danach folgen Inspektoren bzw. für die Abgasuntersuchung verantwortliche Personen. Diese werden von technischen Beratern im Rahmen von Infoveranstaltungen und Schulungen (beispielsweise in Form von Webinaren) über neue Begrifflichkeiten, Vertragsangelegenheiten und Verpflichtungen aufgeklärt.
Der Landesverband Hessen konnte bislang schon 1.000 Erstschulungen im Qualitätsmanagementsystem durchführen. "Ich bin von der Einführung der Akkreditierung überzeugt. Wir müssen das positiv sehen. Natürlich haben wir dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand, sind aber von nun an auf Augenhöhe mit den Prüfsorganisationen. Das Qualitätsmanagementsystem bietet uns eine stärkere Systematik und mehr Sicherheit", erklärt Joachim Kuhn, Geschäftsführer des Landesverbandes des Kraftfahrzeug-Gewerbes Hessen.
Geringe Mehrkosten
Die Mehraufwendungen für in das QMS eingebundene Werkstätten sollen möglichst gering ausfallen. Bis zum geplanten Abschluss der Akkreditierung zum 30.06.2021 werden keine Gebühren erhoben. Danach soll eine Art Transaktionsgebühr, die aber im Centbereich liegen soll, auf jede Abgasuntersuchung umgelegt werden. Zu den weiteren Vorgaben zählen unter anderem auch, dass Abgasmessgeräte - neben der jährlichen Eichung - normenkonfom durch ein akkreditiertes Labor kalibriert werden.
Rechtzeitig nachkalibrieren
Deutschlandweit gibt es derzeit nur fünf dieser Kalibrierlabore, welche Kfz-Betrieben eine Kalibrierung ihrer AU-Geräte vor Ort anbieten. Einer dieser Dienstleister ist TAK CERT. Andreas Zühlke, Geschäftsführer des Kalibrierlabors, empfiehlt Werkstätten, sich rechtzeitig um die Nachkalibrierung der Abgasprüfgeräte zu kümmern. Im Gegensatz zu den Rollenprüfständen und Scheinwerferprüfgeräten, die in einem Intervall von zwei Jahren kalibriert werden, müssen Abgasmessgeräte jährlich einem Kalibrierungsprozess unterzogen werden. Eine Karenzzeit, wie es sie beispielsweise bei der Eichung gibt, ist nicht möglich. Ohne gültige Kalibrierung darf auch keine AU mehr durchgeführt werden. Dieses Vorgehen beruht auf einer europaweiten Vorgabe. "Um als Werkstatt nicht in zeitlichen Verzug zu kommen, sollte man sich rechtzeitig um einen Kalibrierungstemin kümmern. Momentan liegen die Wartezeiten bei etwa zwei Wochen für einen Termin. Das kann sich zum Jahresende 2020 hin deutlich ändern. Aufgrund der Frist zum Jahreswechsel, an dem aufgrund der Gesetzesänderung viele Kalibrierungen durchgeführt werden, ist mit einer starken Bündelung zu rechen. Da kann es gut und gerne schon mal bis zu acht Wochen dauern", so Zühlke. Neben den Wartungskosten und Kosten für die Eichung werden für Kombigeräte, also Viergastester für Benziner und Rauchgastrübungsmessung für Diesel, für die jährlich durchzuführende Kalibrierung etwa 350 Euro (exkl. MwSt.) pro Gerät fällig.
Aufwand verhältnismäßig?
Die beigestellte Durchführung der AU ist ein wichtiger Service. "Dieses wertvolle Instrument zur Kundenbindung sollten Kfz-Betriebe nicht vernachlässigen", so ein Tipp vom ZDK-Vizepräsidenten und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
Kurzfassung
Seit dem 1.1.2020 gelten für Kfz-Werkstätten geänderte Rahmenbedingungen für die Durchführung der beigestellten AU. Der BIV unterstützt angeschlossene Betriebe bei der Umsetzung.
- Ausgabe 01/2020 S.34 (227.4 KB, PDF)