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Amtliche Prüfungen: Neue Qualitätsmarke im Kfz-Gewerbe

21.04.2020 13:36 Uhr | Lesezeit: 4 min
Amtliche Prüfungen: Neue Qualitätsmarke im Kfz-Gewerbe
AÜK ist eine neue Qualitätsmarke im Kfz-Gewerbe.
© Foto: ProMotor/Volz

Künftig sollen alle amtlichen Prüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe unter der Marke AÜK zusammengefasst werden. Dahinter verbirgt sich ein Qualitätsmanagementsystem, welches der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks derzeit aufbaut.

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Künftig sollen alle amtlichen Werkstattuntersuchungen im Kfz-Gewerbe unter der Marke AÜK - Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe - zusammengefasst werden. Als Basis dient ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbands des Kfz-Handwerks, das sich derzeit im Aufbau befindet, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

Sobald die Akkreditierung des Systems durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS abgeschlossen ist, "geht es los", sagte Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und ZDK-Vizepräsident. "Wenn alle Betriebe mitmachen, schaffen wir es, eine bundesweite Marke zu etablieren. Wie "Tempo" für Taschentücher soll AÜK dann für amtliche Untersuchungen und Prüfungen in Kfz-Werkstätten stehen. Mit der Marke AÜK geben wir den Betrieben ein klares Zeichen an die Hand, mit dem sie die Qualität ihrer Leistungen signalisieren."

Wie der ZDK weiter mitteilt, benötigen alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, künftig eine Akkreditierung nach DIN ISO 17020. Damit soll gewährleistet werden, dass die Qualität bei amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen auch in Zukunft hoch bleibt. Das betrifft in Deutschland neben der Abgasuntersuchung (AU/AUK) auch die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP).

Auf der neuen Webseite www.auek.de können anerkannte Werkstätten sich über AÜK informieren und dem System beitreten. Mit dem Beitritt bestätigt die Werkstatt zunächst ihre vertragliche Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem. Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QMS zu befolgen. (tm)

     

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