Die Pflichten zur Kalibrierung von Abgasmessegeräten sorgen vereinzelt für Verwirrung unter Werkstattbetreibern mit AU-Berechtigung. Weil zur Einführung der Kalibrierpflicht nach DAkkS Ende 2018 zunächst nicht genügend akkreditierte Kalibrierdienstleister zur Verfügung standen, haben einige Bundesländer Übergangsfristen und Sonderregelugen für die Nutzung noch nicht kalibrierter Abgasmessgeräte im Rahmen der Hauptuntersuchung zugelassen (der ASA-Verband hatte berichtet). Diese Ausnahmeregelungen der Bundesländer laufen spätestens zum Jahresende 2019 aus.
In manchen Bundesländern, so in Baden-Württemberg und Niedersachsen, endeten die Übergangsregelungen bereits zum 30. Juni 2019. Der ASA-Verband hat auf seiner Homepage die Übersicht der Übergangslösungen der Länder zur Kalibrierpflicht für AU-Geräte hinterlegt. Eine Excel-Liste zum Download enthält darüber hinaus eine Übersicht Euro 6/VI-fähiger und auf diese Genauigkeitsklasse umrüstbarer Abgasmessgeräte. Weil zu den Themen Kalibrierung und Übergangslösungen wiederholt dieselben Fragen von Werkstattunternehmern an den Verband adressiert wurden, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten in einem Dokument zusammengefasst. Die Liste der Fragen und Antworten, die Übersicht zu den Übergangslösungen der Länder und die Liste Euro 6/VI-fähiger Abgasmessgeräte finden interessierte Leser unter diesem Link. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).