Die Reparatur von Kfz-Schäden ist täglich Brot für Kfz-Werkstätten. Wie die Schadenabwicklung im eigenen Betrieb mit den richtigen Partnern profitabler gestaltet werden kann – darum ging es an diesem Dienstag beim asp-Werkstattclub powered by TÜV SÜD in Hersbruck. Thema waren unter anderem die neuen Vorgaben zum Werkstattrisiko nach aktuellen Gerichtsurteilen des Bundesgerichtshofes. Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Lihs von der Kanzlei Clausen, Doll & Partner in Nürnberg brachte die Zuhörer auf den neuesten Stand.
Denn die BGH-Urteile vom 16.01.2024 und vom 12.03.2024 haben erhebliche Auswirkung auf die Praxis im Schadengeschäft. Die Rechtsprechung stärkt grundsätzlich die Position des Geschädigten bei Haftpflichtschäden. Der Grundsatz, dass der Geschädigte darauf vertrauen darf, dass seine Werkstattrechnung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung in voller Höhe erstattet wird, wurde bestätigt und erweitert. Allerdings erfolgt dies bei gleichzeitiger Abtretung möglicher Ansprüche des Kunden gegen die Werkstatt an die Versicherung. Diese kann auf dieser Basis nun wiederum Forderungen an die Werkstatt stellen, wenn ihrer Auffassung nach bestimmte Posten in der Rechnung der Werkstatt nicht gerechtfertigt sind. Es gibt bereits Beispiele, in denen Versicherungen solche Regressforderungen an Werkstätten stellen.
"Dieses Risiko kann man ausschalten, indem man nach Gutachten repariert", brach Peter Lihs in diesem Zusammenhang eine Lanze für ein wasserdichtes Schadengutachten durch einen Sachverständigen. Die Werkstatt könne sich bei Regressforderungen seitens des Versicherers dann auf das Gutachten berufen, das einen deutlich höheren Stellenwert besitzt als ein Kostenvoranschlag. Denn: "Ein Kostenvoranschlag ist nichts anderes als ein Wunschzettel", betonte Peter Lihs.
Tolle Location mit Oldtimercharme
Das Dauphin Speed Event in Hersbruck bildete den passenden Rahmen für die Veranstaltung. Die Teilnehmer konnten neben dem fachlichen Input auch eine Führung durch die einmalige Privat-Sammlung seltener Oldtimer erleben. Wer vor Ort war, erfuhr in der Workshop-Veranstaltung aus erster Hand, an welchen Stellen Kooperationen im Schadenmanagement sinnvoll sind. "Rechnungskürzung vermeiden, warum viele Werkstätten unnötig Geld verschenken" – so lautete der Untertitel der halbtägigen Veranstaltung.
asp Werkstattclub in Hersbruck
BildergalerieSchadengutachten und weitere Services
Manuel Hassenewert, Leiter Schaden & Wert Mittelfranken TÜV SÜD Auto Service, zeigte die vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten und Services, die TÜV SÜD im Schadenbusiness zu bieten hat. Neben der Erstellung des neutralen Schadengutachtens können die Experten von TÜV SÜD zahlreiche administrative Aufgaben übernehmen. Viele Werkstätten sind gerade mit den organisatorischen Aufgaben überfordert. "Es ist nicht immer leicht, im Tagesgeschäft den Überblick zu behalten", erklärte Hassenewert. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen, Anwaltskorrespondenz, Kaskoabwicklung, Reparaturfreigaben und Organisation der Ersatzmobilität für den Kunden seien nur einige Stichworte.
TÜV SÜD könne bei der Optimierung der Schadenkalkulation behilflich sein und den Reparaturablauf nach anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der Herstellervorgaben erstellen. Der TÜV-Experte verwies auf typische Handlingskosten, die von der Werkstatt dem Sachverständigen in Rechnung gestellt werden könnten: "Viele Werkstätten wissen das gar nicht oder verzichten darauf in der Rechnungsstellung", so Hassenewert.
Die technische Notwendigkeit für Handlingskosten ergeben sich in der Praxis aus einer notwendigen Fahrzeugbesichtigung von unten und dem Einsatz der Hebebühne. Dies sei besonders bei nicht mehr fahrfähigen Fahrzeugen aufwendig. Zur Feststellung von Schäden an Achsen bei Anstoß an Reifen oder Felgen sei zudem eine Fahrwerksvermessung und/oder eine Karosserie Eingangsvermessung notwendig.