Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist an diesem Freitag (25. Mai 2018) in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen nehmen auch kleinste Unternehmer in die Pflicht, bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. "Datenschutz wird insgesamt immer präsenter – das trifft auch den Autohandel", sagt Rechtsanwalt Dr. Marc Störing. Unter der ab 25. Mai gültigen DSGVO hätten Kunden und Mitarbeiter deutlich weitgehendere Rechte als bisher. "Und sie werden davon auch verstärkt Gebrauch machen", ist sich der Experte sicher.
Dr. Störing gehört zu den namhaften Referenten beim AUTOHAUS Servicekongress 2018. Experten aus Wissenschaft, Industrie und Praxis zeigen am 4. und 5. Juli in Wiesbaden auf, wie Sie Ihr Servicegeschäft ankurbeln, wie professionelle Personalarbeit funktioniert und wie Sie mit der Werkstatt weiterhin profitable Erträge erwirtschaften.
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