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Corona-Krise: Sozialversicherungsbeiträge weiterhin stundbar

22.05.2020 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Corona-Krise: Sozialversicherungsbeiträge weiterhin stundbar
Bei den erleichterten Beitragsstundungen müssen Unternehmer weder Säumniszuschläge noch Mahngebühren entrichten.
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Der vereinfachte Zahlungsaufschub von Sozialbeiträgen für Firmen und Selbstständige wird um den Mai verlängert. Nach wie vor gilt: nur per Antrag und nur, wenn die betroffenen Betriebe andere Hilfen von Bund und Ländern bereits genutzt haben.

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Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten sind, können bei ihrer Krankenkasse auch im Mai eine vorübergehende Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in dieser Woche mit.

Bereits in den beiden vorherigen Monaten konnten betroffene Arbeitgeber die Abgaben für Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen aussetzen. Sie müssen dafür weder Säumniszuschläge noch Mahngebühren fürchten, allerdings sollten sie glaubhafte Nachweise vorlegen.

Eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zu den erleichterten Bedingungen ist laut dem GKV grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft seien – zum Beispiel das vereinfachte Kurzarbeitergeld, staatliche Direktzuschüsse oder KfW-Kredite. Ziel ist es, die Beschäftigten in den Betrieben zu halten und Firmen von einer möglichen Insolvenz zu bewahren. (sn/ag)

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