asp: Herr Wolz, voraussichtlich Ende 2016 könnte es eine Neufassung der StVZO und eine neue separate Fahrzeuguntersuchungsverordnung (FUV) geben. Was bedeutet dies konkret für die Werkstätten als Prüfstützpunkte?
J. Wolz: Grundsätzlich ändert sich an den Rahmenbedingungen zur Hauptuntersuchung nichts, sie wird lediglich als eigene Verordnung veröffentlicht. Die Trennung zwischen Reparieren durch die Werkstatt und Prüfen durch die Überwachungsorganisation bleibt erhalten ebenso wie die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfstützpunkt. Darüber hinaus werden die Anforderungen aus der EG-Richtlinie 2014/45/EU umgesetzt. So denkt man über eine zentrale Qualitätsstelle nach, von der aus die Qualitätsüberwachung wie auch die Prüfstützpunktüberprüfung gesteuert wird. Nach derzeitigem Stand werden die Kfz-Innungen dann bundesweit die regelmäßige Überprüfung der Prüfstützpunkte durchführen.
asp: Kommen auf die Werkstattunternehmer, was Prüfstände anbelangt, dadurch mittelfristig weitere Investitionen zu?
J. Wolz: Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung entstehen erst einmal keine weiteren Kosten. Ob und inwieweit Investitionen mittelfristig hinzukommen, hängt davon ab, wie sich die Prüfverfahren und Prüfinhalte weiter entwickeln. So wird zum Beispiel derzeit ein alternatives Prüfverfahren für die Schwingungsdämpferprüfung entwickelt, das in wenigen Jahren zum Einsatz kommen könnte.
asp: Was lässt sich in puncto Mängeleinstufung sagen? Bleibt alles beim Alten?
J. Wolz: Grundsätzlich bleibt die Mängeleinstufung, die derzeit noch auf Basis der bisherigen EG-Richtlinie erfolgt, gleich. Allerdings wird es bei einzelnen Mängeln auch zu geänderten Einstufungen kommen. Dazu erarbeitet eine Arbeitsgruppe derzeit eine Gegenüberstellung aus dem bisherigen Recht und den Anforderungen der neuen EG-Richtlinie.
asp: Wie bereits erwähnt, ist auch die Einrichtung einer zentralen Aufsichtsstelle für die Qualitätssicherung in der Fahrzeugüberwachung geplant. Welche Vorteile sehen Sie darin?
J. Wolz: Die geplante zentrale Qualitätsstelle soll die Koordination und Durchführung aller Qualitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung bundesweit einheitlich steuern und sicherstellen. Dazu gehört neben der bereits angesprochenen Prüfstützpunktüberprüfung auch die Durchführung von Verdeckten Tests, unangekündigten Qualitätskontrollen und Ähnliches. Dies wird sicherlich dazu beitragen, dass das gute und bewährte System in Deutschland auch qualitativ konsequent weiterentwickelt wird.
asp: Abschließend noch eine Frage zum neuen HU-Adapter, mit dem die Prüfingenieure hierzulande seit dem 1. Juli dieses Jahres arbeiten. Wie fällt nach den ersten sechs Monaten nun Ihr Resümee aus, Herr Wolz?
J. Wolz: Die Einführung des HU-Adapters bedeutet für das System der Fahrzeugüberwachung den Start in eine neue Ära. Wir sind weltweit die Ersten, die nun auch elektronische Bauteile im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüfen können. Wie das mit neuen Technologien in diesem komplexen Umfeld aus IT und OEM-Systemen nun mal so ist, klappt anfangs nicht alles immer hundertprozentig, aber wir sind mit der Einführung durchaus zufrieden und auf einem guten Weg. So gibt es auch erste Erkenntnisse, dass wir Mängel zum Beispiel am Bremssystem einzelner Fahrzeuge erkannt haben, die im bisherigen Verfahren nicht erkannt werden konnten. Das ist wiederum ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
asp: Herr Wolz, vielen Dank für die interessanten Einblicke!
Interview: Patrick Neumann
Kurzfassung
Gut zu wissen: Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern, betont im Gespräch, dass die Trennung zwischen Reparieren durch die Werkstatt und Prüfen durch die Überwachungsorganisation erhalten bleibe. Auch bei den Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfstützpunkt ändert sich erst einmal nichts.
- Ausgabe 12/2015 Seite 42 (91.0 KB, PDF)