Die Anwendung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie wurde um ein Jahr verschoben (wir berichteten). Bislang stand die offizielle Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) noch aus. Im Verkehrsblatt 2/2017 vom 31. Januar 2017, Nr. 11 wurde diese Änderung nun veröffentlicht. Dabei wird der Punkt 1 "Anwendung, Übergangsbestimmungen" der ursprünglichen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie vom 20. Februar 2014 entsprechend angepasst: "… Die Richtlinie ist spätestens ab dem 01.01.2018 an Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer anzuwenden…."
Damit haben Werkstätten, die ihr Scheinwerfereinstellprüfsystem noch nicht den Vorgabe der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie angepasst haben, ein Jahr länger Bestandsschutz.
Die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" war 2014 notwendig geworden, um die gesetzlichen Vorschriften an den technischen Fortschritt anzupassen. (vg)
Der komplette Auszug aus dem Verkehrsblatt 2/2017 "Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" drucken wir in der asp 2/2017 ab, die am 17. Februar 2017 erscheint.