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Kindertransport im Auto: Sicherheit und gesetzliche Regeln

06.02.2025 07:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kinder sollten im Auto immer im passenden Sitz Platz nehmen.
© Foto: Volvo

Kinder im Auto zu transportieren, erfordert mehr als nur einfaches Anschnallen – es geht um Sicherheit, Komfort, gesetzliche Regeln und die passende Ausstattung.

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Ob die erste Fahrt aus dem Krankenhaus, der tägliche Weg in den Kindergarten oder der große Familienurlaub – Kinder sind oft mit im Auto unterwegs. Doch während wir Erwachsenen uns einfach anschnallen und losfahren, gibt es beim Transport der Kleinsten einiges zu beachten, zum Beispiel Sicherheitsregeln oder die Wahl des richtigen Sitzes.

Seit 1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur in einem geeigneten Kindersitz im Auto mitfahren (§21 StVO). Rückenstützen sind nicht vorgeschrieben, aber auch für größere Kinder bequemer und sicherer, da der Kopf beim Schlafen besser gestützt wird.

ADAC: Reine Sitzerhöhungen nur für den Notfall

Der ADAC hat in einem Test gezeigt, dass reine Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zudem eine geringere Schutzwirkung beim Seitenaufprall bieten, weshalb die Experten ihren Einsatz nur für den Notfall empfehlen. Zum Beispiel für die spontane Mitnahme von Kindern. Denn selbst die schlechteste Sitzerhöhung ist besser als gar kein Schutz. Käufer sollten aber möglichst ein Modell aus Kunststoff statt aus Styropor wählen und auf "Hörnchen" für die Gurtführung achten.   Kissen oder selbst gebastelte Sitzerhöhungen sind auf keinen Fall eine Alternative, da sie bei einem Aufprall verrutschen können und das Kind unter den Sicherheitsgurt rutscht und sich verletzt.

Vollwertige Kindersitze lassen sich dagegen sicher im Fahrzeug befestigen. Isofix-Befestigungsösen gehören seit fast 20 Jahren zur Standardausstattung von neuen Pkw und sind deshalb mittlerweile auch in den meisten älteren Autos vorhanden. In Neuwagen sowieso. Dabei handelt es sich um ein einfaches, genormtes Befestigungssystem für speziell ausgerüstete Kindersitze, bei dem der Sitz mit einem Klick in zwei Metallanker einrastet, die mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sind.

Das geht bequem und schnell, eine Fehlbedienung ist nahezu ausgeschlossen. Die Befestigung nur mit einem Gurt birgt dagegen Fehlerquellen, zum Beispiel weil der Gurt verdreht oder nicht fest genug angezogen wird. Dieser fehlerhafte Einbau eines Kindersitzes stellt ein großes Problem dar, wie beispielsweise Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen.


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Laut UDV ist das Risiko einer Fehlbedienung nachweislich deutlich geringer als bei Kindersitzen ohne Isofix, so dass Kinder in diesen Sitzen wesentlich besser geschützt sind. Beim Einbau sind die Herstellerangaben genau zu beachten. Da sich nach längerem Gebrauch Bedienungsfehler einschleichen können, kann es nicht schaden, wenn die Bedienungsanleitung von Zeit zu Zeit ein weiteres Mal studiert wird. Neue Kindersitze sind mit Preisen von bis zu 800 Euro und mehr sehr teuer, günstige Gebrauchtsitze sind allerdings nur dann eine Alternative, wenn sie unbeschädigt sind. Der Sitzkörper darf beispielsweise keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte dürfen nicht rissig oder ausgefranst sein, Gurtschlösser müssen einrasten.

Außerdem sollte eine Bedienungsanleitung vorhanden sein. Am besten ist es, sich einen gebrauchten Sitz aus dem Bekanntenkreis zu besorgen, damit ungewöhnliche Abnutzungen besser hinterfragt werden können. Ein gebrauchter Sitz sollte mindestens einer der beiden seit vielen Jahren gültigen Prüfnormen ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 entsprechen. Neue Kindersitze hingegen müssen nach der europäischen Norm i-Size (ECE 129) zugelassen sein. Seit September 2024 dürfen neue Kindersitze nur noch nach dieser auch i-Size-Norm genannten Prüfnorm verkauft werden, bei der die Größe des Kindes relevant ist. Für die alte ECE-44-Norm, bei der das Gewicht des Kindes ausschlaggebend ist, gilt seit einigen Monaten ein Verkaufsverbot.

Nutzung gebrauchter Sitze erlaubt

Die Nutzung gebrauchter Sitze mit der alten Norm ist aber weiterhin erlaubt. Die entsprechenden Prüfsiegel sind auf dem Kindersitz zu finden. Die ECE-Normen 44/03 und 44/04 teilen die Sitze in fünf Gewichtsklassen für Kinder ein. Nach den Babyschalenklassen 0 und 0+ folgt die Klasse I (9 bis 18 Kilogramm oder 1,5 bis 4 Jahre), in der die Sitze auch nach vorne gerichtet befestigt werden dürfen. Die Klassen II und III beginnen bei 7 Jahren und reichen von 15 bis 36 Kilogramm. Hier sind Sitzerhöhungen mit und ohne Rückenlehne vorgesehen.

Bei der i-Size-Norm erfolgt die Einteilung hingegen nach Körpergröße, die der Kindersitzhersteller selbst festlegt. Unabhängig davon, welcher Kindersitz verwendet wird, muss das Kind richtig positioniert werden. Der Schultergurt sollte mittig über der Schulter verlaufen, der Beckengurt so tief wie möglich über der Leistenbeuge. Auf keinen Fall dürfen Kinder den Brustgurt unter den Arm klemmen, weil das bequemer ist. Bei einem Unfall kann der Gurt den Körper des Kindes dann nicht richtig zurückhalten.

Außerdem schneidet er in die weicheren Bereiche von Brust und Bauch ein und kann dort zu Verletzungen führen. Wenn der Gurt hingegen am Hals entlangführt, ist das höchstens unangenehm, aber nicht gefährlich. Der sicherste Platz für Kinder im Auto ist grundsätzlich der Rücksitz. Wird nur ein Kind transportiert, ist der Sitz hinten rechts die beste Wahl. Von dort aus kann das Kind immer auf der straßenabgewandten Seite ein- und aussteigen. In zweisitzigen Fahrzeugen oder bei voll besetzter Rückbank kann ein Kindersitz auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden. Nach hinten gerichtete Kindersitze, also vor allem Babyschalen, dürfen allerdings nur bei ausgeschaltetem Frontairbag verwendet werden. Ob und wie das möglich ist, steht in der Betriebsanleitung. 


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