In ihrem aktuellen Newsletter für Dezember betont der Europäische Verband der Werkstattausrüster European Garage Equipment Association, kurz EGEA, wie wichtig der freie Zugang zu Fahrzeugdaten für die Branche ist. Insbesondere geht EGEA auf den Data Act ein, die Initiative der Europäischen Kommission, die branchenübergreifend den freien Zugang zu Daten für Verbraucher regelt.
Das Gesetz soll das Recht der Nutzer festlegen, auf die Daten zuzugreifen, die durch die Nutzung von verbundenen Geräten erzeugt werden und die Zugriffsrechte auf die Daten an einen Drittanbieter ihrer Wahl zu übertragen. "Reparatur- und Wartungsdienste für Fahrzeuge sind in dem Gesetzesentwurf ausdrücklich enthalten. Mit der Umsetzung des Datengesetzes wird der Fahrer/Besitzer in der Lage sein, den Empfänger der vom Fahrzeug generierten Daten zu bestimmen, so dass er auf diesen Daten basierende Dienstleistungen von anderen Anbietern als dem Fahrzeughersteller erhalten kann", so wird es im Newsletter erklärt.
Wichtiger Schritt: Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft
Weiter heißt es: "Die EGEA erkennt an, dass der Data Act einen wichtigen Schritt in Richtung der Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft darstellt, ist jedoch der Ansicht, dass der Data Act allein für den Automobilsektor nicht ausreichen wird." Nach Ansicht der EGEA ist eine sektorspezifische Gesetzgebung für den Automobilsektor notwendig, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in konkrete, rechtliche und technische Maßnahmen für den Automobilsektor umsetzt.
Die sektorspezifische Gesetzgebung müsse laut EGEA Drittanbieter "ab initio-Rechte" für den Zugang zu Daten und Informationen gewähren, die für die Entwicklung konkurrierender Dienste unerlässlich sind. Diese Bestimmung sei im derzeitigen Wortlaut des Datengesetzes nicht vorgesehen. Das Datengesetz (Data Act) durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gemäß dem Vertrag von Lissabon. Es wird derzeit in vier verschiedenen Ausschüssen des Europäischen Parlaments (ITRE, JUTI, IMCO und LIBE) und im Rat überarbeitet. Die Gesetzgeber haben über 1.000 Änderungsanträge eingebracht, die den ursprünglichen Vorschlag der Kommission erheblich verändern könnten. Der endgültige Rechtsakt wird für die zweite Hälfte des Jahres 2023 erwartet.