Bei einigen Fahrzeugen des Mercedes-Benz GLS (BR 167) könnten die Federn im Verriegelungsmechanismus der Sitzlehne der dritten Sitzreihe nicht der Spezifikation entsprechen. Im Falle eines Unfalls lässt sich ein Versagen der Sitzlehnenverriegelung nicht ausschließen, lokale gesetzliche Rahmenbedingungen lassen sich somit nicht einhalten. Die grundsätzliche Funktion der Sitzlehnenverriegelung wäre weiterhin wie vorgesehen gegeben, erklärte eine Mercedes-Sprecherin gegenüber asp-Online auf Anfrage.
Betroffen von diesem überwachten Rückruf sind weltweit 133.816 Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 27. November 2017 bis 20. Juli 2022, in Deutschland trifft es 4.397 Einheiten. Als Abhilfemaßnahme wird bei den entsprechenden Fahrzeugen die Feder in der Sitzlehne der 3. Sitzreihe in der Fachwerkstatt überprüft, bei Bedarf wird die Sitzlehne ersetzt, so die Sprecherin. Der Werkstattaufenthalt soll etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Der interne Code für die Maßnahme lautet "9391001".