Mitarbeiter, die ain einer Kfz-Werkstatt mit einer Hebebühne arbeiten, benötigen laut § 12 Abs. 1 ArbSchG oder § 9 BetrSichV eine einmalige Einweisung am Gerät. Oftmals werden diese verpflichtenden Sicherheitsanweisungen vernachlässigt.
Die aktualisierte Auflage der Mitarbeiteranweisung "Kfz-Hebebühnen" klärt die Werkstattmitarbeiter über alle Besonderheiten im Umgang mit einer Kfz-Hebebühne auf und zeigt, wie diese richtig und sicher bedient wird. Die Anweisung wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater rund um die Arbeitssicherheit im Kfz-Handwerk erstellt und eignet sich somit ideal als Grundlage für die Unterweisung. Mit der angehängten Karte kann sowohl die Unterweisung vom Mitarbeiter bestätigt als auch die vorgeschriebene Beauftragung erfolgen.
Die Mitarbeiteranweisung beinhaltet folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Die unterschiedlichen Hebebühnentypen
- Der korrekte Betrieb und die richtige Handhabung
- Die Unfallgefahren und -ursachen
- Der Umgang mit Gefahrstoffen
Die achtseitige, farbige Broschüre im DIN A4-Format kann für 4,40 Euro brutto online im www.springer-automotive-shop.de bestellt werden. (asp)