Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe dürfen künftig die wiederkehrende Prüfung mobiler Ladeleitungen für E-Fahrzeuge im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen. Darauf haben sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geeinigt, wie der ZDK mitteilte.
Voraussetzung für die Prüfung ist, dass die Fachkundigen für Hochvoltsysteme mindestens über die Qualifikation Stufe 2S gemäß der DGUV-Information 209-093 verfügen. Darüber hinaus müssen sie unter anderem eine mit den Fahrzeugherstellern abgestimmte Fortbildung zur Prüfung des Ladekabels absolvieren.
Laut DGUV-Vorschrift 70 müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, durch Sachkundige geprüft werden. Diese UVV-Prüfung umfasst auch mobile Ladekabel. Als elektrotechnische Arbeiten durften sie bislang nur von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Detlef Grün, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident, sieht in der Einigung einen wichtigen Schritt und großen Erfolg.