Kurzfassung
Der Umgang mit Frischölen kann im Werkstattalltag zur Gefährdung werden. Gesetzgeber und Genossenschaften haben daher Regeln verfasst, die eingehalten werden müssen, um Mitarbeiter effektiv zu schützen.
Werkstattbetreiber sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Sie sind daher verpflichtet, sich über alle potenziellen Gefährdungen, die im Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, zu informieren. Dabei sind gültige Gesetze einzuhalten und umzusetzen. Dazu gehört es auch, Mitarbeiter regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, im Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen. Wenn neue Mitarbeiter eingewiesen, neue Gefahrstoffe angeschafft werden oder sich neue Risiken ergeben, sogar öfter.
Gefahrstoff-Organisation
Jeder Gefahrstoff in der Kfz-Werkstatt muss hinsichtlich seines Gefahrenpotenzials und seiner Wechselwirkungen bekannt sein. Dies triff vor allem auf frische Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle zu. Um das Gefahrenpotenzial zu senken, sollte bereits bei der Bestellung von der verantwortlichen Person geprüft werden, ob sich gefährliche Stoffe durch unbedenklichere ersetzen lassen (siehe § 7 Abs. 3 GefStoffV). So können Hydrauliköle durch Bioöle ersetzt werden.
Bei Wareneingang ist zuerst immer die Übereinstimmung von Bestellung (u. a. Name, Viskosität und Qualität), Lieferschein und tatsächlich angelieferter Ware zu überprüfen. Sehr wichtig ist, dass die Mengen und die gewünschten Gebindeformen mit der Bestellung übereinstimmen und die Ware unbeschädigt, sauber und verschlossen ist. Zur eigenen Kontrolle und Sicherheit sollte dabei auch die Batchnummer, die Informationen über die Produktionscharge und das Abfülldatum in verschlüsselter Form enthält, notiert werden. Müssen Öltanks betankt werden, empfiehlt es sich, ein Rückstellmuster sicherzustellen. Dies gilt auch für Lieferungen in Containern und Fässern, da diese oft mehrfach eingesetzt werden. Verunreinigungen sind daher nicht auszuschließen.
Wichtigste Informationsquellen zu den Eigenschaften eines Stoffes finden sich im Sicherheitsdatenblatt. In 16 Punkten fasst dieses alle wichtigen Produktinformationen zusammen. Daneben ist der Unternehmer verpflichtet, über alle im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe (siehe § 6 Abs. 10 GefStoffV) sämtliche Daten handschriftlich bzw. elektronisch festzuhalten. Das betrifft auch Änderungen. Einmal jährlich muss daher ein Abgleich zwischen Ist-Bestand und aufgenommenen Daten erfolgen. Wichtig: Das Gefahrstoffverzeichnis mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern muss Behörden, allen Beschäftigten und deren Vertreter (Betriebsrat) stets zugänglich sein.
Was bei der Lagerung wichtig ist
Bei der Einlagerung von Ölen ist zwingend eine Gefährdungsbeurteilung des Lagers durchzuführen. Welche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen, entscheidet der Werkstatt-Inhaber. Für die Lagerung von Ölen in Gebinden und Fässern (ortsbewegliche Behälter) sind die TRGS 510 (Technische Regeln Gefahrstoffe) anzuwenden. Dabei sind zusätzlich das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wassergefährdungsklassen (WGK) zu beachten. Nahezu alle Schmier- und Betriebsstoffe entsprechen der WGK 2 (wassergefährdend). Altöle und Benzin sogar der WGK 3 (stark wassergefährdend). Die WGK-Zuordnung findet sich im Sicherheitsdatenblatt.
Um eine Umweltgefährdung auszuschließen, sind Originalgebinde bei Raumtemperatur fest verschlossen zu lagern und vor übermäßiger Feuchtigkeit zu schützen. Der Boden des Lagerraums muss bei einer Leckage ein Durchsickern zum Grundwasser verhindern. Abhängig von der Menge und WGK der Schmierstoffe sind (bauliche) Maßnahmen zu treffen.
- Kleingebinde bis 20 Liter: Ölbeständiger Boden, überdachter oder geschlossener Raum.
- Fässer mit 60 bis 200 Liter und alle Gebinde mit einem Inhalt von über 20 Litern: Als zweite Sicherheitsstufe Auffangwanne mit mindestens zehn Prozent des gelagerten Volumens.
- Schmieröle im Tank: doppelwandige Ausführung und Leckanzeigegerät. Spezieller Raum mit Auffangwanne.
Generell gilt für die Lagerung: Vermeidung von Tropfverlusten beim Umfüllen. Wenn möglich überdachte trockene Lagerung. Direkte Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 60 Grad vermeiden.
Frische Schmierstoffe haben einen Flammpunkt, der deutlich höher als 100 Grad Celsius liegt. Sie werden daher keiner Gefahrenklasse für entzündbare Flüssigkeiten zugeordnet. In halbvollen Gebinden können sich jedoch brennbare und explosive Dämpfe bilden. Hitze und Zündquellen sind daher von Lagerräumen fernzuhalten und auf eine gute Belüftung zu achten. Nicht nur der Einkauf und die Lagerung, auch der fachgerechte Umgang mit Öl trägt zur Sicherheit in der Kfz-Werkstatt bei.
Wer mit Ölen arbeitet, benötigt eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die resistent gegen Kohlenwasserstoffe ist. Sie wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Sie besteht aus grifffesten und ölresistenten Handschuhen, Gesichtsschutz und rutschfesten, ölabweisenden Sicherheitsschuhen. Eine ölabweisende Arbeitskleidung bietet zusätzlichen Schutz.
Als wichtigste Körperschutz-Regeln gelten: Längerer Hautkontakt mit Öl (Hände, Mund, Atemwege) muss vermieden werden. Kommt Öl auf die Haut, ist diese mit Wasser und Seife zu reinigen. Öldurchnässte Kleidung ist sofort zu wechseln. Auch darf beim Umgang mit Öl weder geraucht, gegessen noch getrunken werden.
Werkstattsicherheit
Letztlich ist beim Umgang mit Ölen stets darauf zu achten, dass Ölabfüllgeräte vor dem Gebrauch auf Dichtheit und einwandfreie Funktion getestet wurden. Sämtliche Werkzeuge, die für Ölwechsel oder Arbeiten, bei denen Öle oder Schmierstoffe verwendet werden, sind während und nach der Arbeit penibel sauber zu halten, um ein Abrutschen zu verhindern und eine Vermischung von Ölen zu vermeiden.
- Ausgabe 05/2022 S.34 (225.2 KB, PDF)