Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat der Konformitätsbewertungsstelle SERMA (KBS SERMA) mit Wirkung zum 29. Dezember 2023 den positiven Bescheid über die Erstakkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ausgestellt. Das teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit. Das ist für alle Werkstätten relevant, die regelmäßig mit einem original Hersteller- oder Remote-Diagnosegerät arbeiten (Remote-Diagnose).
Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten auf den Hersteller-Portalen benötigen Werkstätten ab 1. April 2024 dann eine gesonderte Autorisierung. Die Autorisierung und Zulassung wird künftig durch die akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle SERMA (Secure Repair and Maintenance Authorization) erfolgen.
"Die Akkreditierungsurkunde ist gestern bei uns eingegangen – ein toller Erfolg und der Lohn für unsere intensiven Bemühungen. Wir freuen uns, dass es jetzt endlich losgehen kann", sagte Kurt-Christian Scheel, Geschäftsführer der SERMA GmbH. Ursprünglich sollte SERMA bereits zum 30. Juli 2023 starten, wurde dann aber verschoben.
Starttermin ist der 1. April 2024
Die SERMI Operations Group hat für Deutschland den 1. April 2024 als Starttermin bekanntgegeben und diese Information auf ihrer Website veröffentlicht. SERMI steht für “Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information”. Das heißt konkret: Ab April können diebstahl- und sicherheitsrelevante Informationen über die Fahrzeughersteller-Diagnose dann nur noch von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und deren Mitarbeitenden eingesehen werden, die eine Zulassung und Autorisierung durch eine akkreditierte Stelle erhalten haben.
Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) SERMA stehe nun bereit, um mit ihrem akkreditierten Managementsystem die Zulassungs- und Autorisierungsaufgaben gemäß dem SERMI-Schema in Deutschland zu übernehmen, heißt es in der ZDK-Mitteilung.
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Das Antragsportal werde bereits ab dem 15. Februar geöffnet, damit sich Werkstätten entsprechend für den Start am 1. April vorbereiten können. Auf der Website der SERMA GmbH erhalten Werkstätten alle Informationen zum Projekt und die Möglichkeit zur Vorregistrierung. Die Vorregistrierung war auch bisher schon möglich. Das Hochladen der geforderten Nachweise wird aber erst nach Öffnung des Antragsportals möglich sein.
Damit sie sich als vertrauenswürdiger Betrieb ausweisen können, müssen Werkstätten eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung stellen, beispielsweise einen Auszug aus dem Handelsregister, einen Gewerbeeintrag und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zudem müssen die zu autorisierenden Mitarbeiter im Betrieb benannt werden. Für die Autorisierung der Mitarbeiter müssen deren Stammdaten hinterlegt werden (Gesellen- oder Meisterbrief und polizeiliches Führungszeugnis).
Der rechtliche Hintergrund
Im Anhang X der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 wird der standardisierte Zugang zu den Fahrzeug-OBD-Informationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair and Maintenance Information - RMI) geregelt.
Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller (OEM) diese Informationen nach einem in den DIN EN ISO 18541-1 bis DIN EN ISO 18541-4 geregelten Prozess auf ihren Webseiten bereitstellen müssen. Unabhängige Marktteilnehmer (Werkstätten) müssen sich nach festgelegten Kriterien im SERMI-Schema (SERMI = Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information) durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen und autorisieren lassen, um auf diese RMI-Daten zugreifen zu können.