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Tückische Krisenprävention

13.10.2010 12:02 Uhr

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Neue Eigenkapitalvorschriften für Banken

Die mit Basel III geplante Anhebung des Eigenkapitals von Bankinstituten soll dazu beitragen, dass sich eine Finanzkrise wie 2008 nicht wiederholen kann. Für Unternehmer bedeutet das unter Umständen eine weitere Verknappung von Krediten.

Geht es nach Jean-Claude Trichet, dem Chef der Europäischen Zentralbank, dann werden die neuen Finanzregeln, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht kürzlich beschlossen wurden, „der langfristigen finanziellen Stabilität dienen“. Es ging bei dieser Entscheidung vor allem darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diverse Banken zukünftig auch größere Verluste selbst abdecken können. Sollte es zu einer erneuten Finanzkrise kommen, darf nach Meinung der Politik nicht wieder allein der Steuerzahler für die Zeche aufkommen. Bleibt es bei den nun festgelegten Größenordnungen und dem Zeitplan, müssen Finanzinstitute ab 2013 ihre Geschäfte mit einem so genannten „Kernkapital“ aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen in Höhe von 4,5 Prozent absichern.

Eigenkapitalanforderung steigt

Hinzu kommt eine Art Puffer für besondere Krisensituationen von 2,5 Prozent, womit sich die Kapitalquote auf sieben Prozent erhöht. Das neue Abkommen wird dann als „Basel III“ an die Stelle der bisherigen Regeln („Basel II“) treten. Es geht bei den zu beschaffenden Geldern um gewaltige Beträge: so soll der finanzielle Mehrbedarf nach einer Schätzung des Bundesverbandes Deutscher Banken bereits bei den zehn größten deutschen Banken rund 100 Milliarden Euro betragen. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese enormen Summen allein aus Kapitalerhöhungen erzielt werden können.

Auswirkungen auf die Kreditvergabe

Diese Anforderungen an ein erhöhtes Eigenkapital, so folgerichtig sie vom Ansatz der Finanzstabilisierung auch sein mögen, können für Mittelbetriebe weitere Risiken bei der Kreditvergabe mit sich bringen. Es besteht die Gefahr, dass die nach wie vor nicht überwundene Kreditverknappung, die sich im Wesentlichen durch verschärfte Vertragsbedingungen zu Lasten des Mittelstands zeigt, auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Höheres Eigenkapital, das von den Banken grundsätzlich verzinst werden muss, bedeutet im Umkehrschluss weniger Kreditvergaben mit zu erwartenden geringeren Zinserträgen für die Finanzbranche.

Dies lässt befürchten, dass entweder an der sprichwörtlichen „Zinsschraube“ gedreht wird und/oder dass bei zukünftigen Kreditvergaben noch mehr als bisher die Kreditvergaberichtlinien verschärft werden, um Ausfallrisiken zu verringern. Einerlei, ob dieses Szenario in der hier beschriebenen Form tatsächlich zutreffen wird. Unternehmer im Mittelstand sollten sich bereits jetzt konkret mit „Basel III“ beschäftigen und keinesfalls, wie in der Vergangenheit beim Übergang von „Basel I“ zu „Basel II“ häufig geschehen, die Ereignisse auf sich zukommen lassen. Dazu gilt es zunächst, die zukünftigen Kreditlinien einschließlich der erforderlichen Darlehen schon heute abzusichern. Das ist vor allem mit Forwarddarlehen möglich, die eine Verlängerung bereits laufender Darlehen nicht erst zum Ablauftermin in den kommenden Jahren, sondern schon beim heute nach wie vor niedrigen Zinsniveau erlauben. Um die dabei anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, ist ein sorgfältiger Preisvergleich sinnvoll.

Komplizierter ist die Situation allerdings bei den kurzfristigen Liquiditätskrediten wie dem Bar- oder Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto. Hier sind nach wie vor eher variable Vereinbarungen üblich, die beiden Geschäftspartnern die Möglichkeiten kurzfristiger Kündigungen bieten. Unternehmer und Betriebsinhaber, die dagegen auf Planungssicherheit Wert legen, sollten sich ebenfalls kurzfristig mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung beispielsweise durch die Vereinbarung fester Kreditlaufzeiten anstreben.

Detaillierte Planungen

Darüber hinaus wird sich die gesamte Kreditvergabe auch in den nächsten Jahren vor allem an der Kreditwürdigkeit oder Bonität des jeweiligen Unternehmers orientieren. Diese wird wiederum von der Qualität des Ratings oder Scorings abhängen, mit dem vor allem die betriebswirtschaftliche Situation und die unternehmerischen Qualitäten des potenziellen Kreditnehmers beurteilt werden. Leider bestehen genau an dieser Stelle nach wie vor Informationsdefizite seitens der Finanzbranche.

Der Weg zur exakten Ermittlung einer Ratingnote oder die genaue Gewichtung einzelner Ratingfaktoren bleiben je nach Bankinstitut auch Jahre nach Einführung dieser Qualifizierungsmodelle weitgehend im Dunkeln. Hier besteht Nachholbedarf, den Kfz-Unternehmer von ihren Bankpartnern auch deutlich einfordern sollten. Michael Vetter

Basel III

Der Zeitplan

Die geplanten Vorschriften im Einzelnen

bis Januar 2015: Anhebung des harten Kernkapitals (Aktionärskapital und Gewinnrücklagen) auf eine Mindestquote von 4,5 Prozent (bisher: zwei Prozent) der risikogewichteten Aktiva;

ab 2016 bis Januar 2019: zusätzlicher Aufbau eines Krisenpuffers von 2,5 Prozent;

darüber hinaus sollen Bankinstitute, abhängig von der Entwicklung in ihren Heimatländern, einen zusätzlichen Puffer von bis zu 2,5 Prozent des Eigenkapitals zum Ausgleich so genannter „zyklischer Schwankungen“ aufbauen.

Basel III

Hintergründe

Die neuen Mindestansprüche an die Eigenkapitalausstattung der Bankinstitute wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen. Dieser Ausschuss ist der Zusammenschluss von Vertretern der Notenbanken und Finanzaufsichtsbehörden von 27 Wirtschaftsnationen. Er ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, kurz: „BIZ“, in Basel angesiedelt. Die BIZ gilt als „Zentralbank der Zentralbanken“.

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