Mit der HU-Bremsprüfungs-Richtlinie hat die Art, wie Bremsen in Deutschland im Rahmen der HU geprüft werden, einen großen Fortschritt vollzogen. Das Thema war zu lange verdrängt worden und im europäischen Ausland längst besser geregelt als hierzulande. Zugleich hatte die Bremsentechnologie beachtliche Entwicklungsstufen durchlaufen. So entschied sich der Gesetzgeber nicht nur die Durchführung der Bremsprüfung zu modernisieren, sondern auch die Bremsprüfstände. Über einen Zeitraum von fast zehn Jahren haben die Werkstätten Zeit ihre Bremsprüfstände auf den geforderten Standard nachzurüsten oder gleich in einen neuen Bremsprüfstand zu investieren. Nach Schätzungen des ASA-Verbandes müssen 27.000 Bremsprüfstände in den kommenden Jahren in Deutschland ausgewechselt werden. Weil in der ersten Hälfte der Umrüstphase nur wenige Bremsprüfstände ausgewechselt wurden, ist schon jetzt abzusehen, dass es früher oder später zu Lieferengpässen kommen wird.
Kein Massenprodukt
Bremsprüfstände werden in überschaubaren Stückzahlen produziert und meistens nur nach Auftragseingang. Auch werden Bremsprüfstände selten auf Lager genommen, weil es eine Vielzahl an Varianten gibt und mancher Prüfstand nach Maß gefertigt werden muss. Wer es sich leisten kann, sollte das Thema Bremsprüfstand daher schon jetzt in Angriff nehmen. Alle nach dem 1.10.2011 ausgelieferten Bremsprüfstände entsprechen im Prinzip der neuen Richtlinie. Allerdings haben manche Anbieter nach 2011 kostspielige Details wie die asalivestream-Schnittstelle weggelassen. Die muss nun nachgerüstet werden. Generell gilt, dass wenn der Prüfstand noch nicht zu alt ist, meist eine Nachrüstung weniger technischer Details genügt, um die Anforderungen der Richtlinien zu erfüllen. Bei AHS Prüftechnik lassen sich in der Regel Prüfstände ab Baujahr 2006 auf die neuen Anforderungen umrüsten. Hiervon ausgenommen sind Prüfstände vom Typ Multiplex 05 bis Baujahr 2010, da diese bis 2010 noch über einen Rollendurchmesser von 150 mm verfügen, erst ab 2010 wurde der Rollendurchmesser auf 200 mm erhöht. Alle Prüfstände vor 2006 verfügen noch über eine andere Generation Leiterplatten und sind nicht umrüstbar. Grundsätzlich empfiehlt AHS eine technische und wirtschaftliche Einzelanalyse. Anhand der Fabriknummer lässt sich von AHS eindeutig die Umrüstbarkeit feststellen. Der wirtschaftliche Sinn sollte vor Ort durch den Verkäufer geprüft werden. AHS bietet ein Umrüst-Kit an, das alle erforderlichen mechanischen, elektrischen und softwaretechnischen Komponenten enthält.
Bei Bosch sieht es ähnlich aus. Der Hersteller stellt seinen Kunden ein Dokument zur Verfügung, mit dem anhand der Motornummer geprüft werden kann, ob ein Pkw-Prüfstand nachgerüstet werden kann. Nachrüstbar sind alte Prüfstände mit einer Prüfgeschwindigkeit von über 4 km/h. Die Nachrüstung vorhandener Lkw-Prüfstände ist ebenfalls möglich, lediglich Prüfstände der Serie BSA53xx mit nur einer Prüfgeschwindigkeit sind nicht nachrüstfähig. Für die nachrüstfähigen Prüfstände sind maßgeschneiderte Kits für die Schnittstelle ASA-Livestream sowie Speed-Sensoren zur Überwachung der Rollengeschwindigkeit erhältlich. Bosch empfiehlt die aktuell kurzen Lieferzeiten zu nutzen. Bei MAHA lässt sich ein Großteil der Rollenbremsprüfstände nachrüsten, weil einige in der Bremsprüfstands-Richtlinie definierten Anforderungen schon immer erfüllt wurden. Hierzu gehören insbesondere die Mindestprüfgeschwindigkeit von 5 km/h und Rollendurchmesser >/= 200 mm. Die weitere Betrachtung liegt hier lediglich an der Umrüstbarkeit der Steuerung. Dazu hat MAHA zur Einführung der neuen Richtlinie 2011 eine rückwirkende Umrüstbarkeit von bis zu 10 Jahren garantiert. Generell auszutauschen sind Plattenprüfstände aus dem Hause MAHA. Für diese hat man die neue Richtlinie nicht mehr umgesetzt. Bei Rollenbremsprüfständen, die vor 2001 ausgeliefert wurden, ist eine Umrüstung laut MAHA in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen.
Umrüstung oder Neukauf
Bei Nussbaum lässt sich die Nachrüstbarkeit mit wenigen Ausnahmen an den Typen der Bremsprüfstände festmachen. Nussbaum hat Prüfstände auch für seine Marke ATT gefertigt und einige Jahre für Bosch. Bei der Marke Nussbaum sind nachrüstbar die Typen BT 410, BT 420, NTS 810 und NTS 820. Aber nicht der BT 400 und NTS 800, da diese eine zu geringe Prüfgeschwindigkeit haben. Ebenfalls nicht nachrüstbar sind alle NTS 5xx, BT 3xx. Bei der Marke ATT sind nachrüstbar die Typen alle Arena L 320, Arena L 330, Arena TL 720, Arena TL 730. Aber nicht alle Arena L 310 und Arena TL 710, da diese eine zu geringe Prüfgeschwindigkeit haben. Nicht nachrüstbar sind alle Arena T 6xx T, Argus P 2xx. Bei den von Nussbaum für Bosch gefertigten Typen sind der SDL 26x, BSA 25x nicht nachrüstbar. Nussbaum kann, wenn ein Bremsprüfstand nicht nachrüstbar ist, für die bestehenden Fundamente in jedem Fall die passende Ersatzlösung liefern.
Auf Wirtschaftlichkeit achten
Eine Umrüstung von Pkw-Bremsprüfständen von 3 km/h auf 5 km/h macht laut Nussbaum wirtschaftlich wenig Sinn, da mit dem Austausch von Motoren, Getrieben, Schalt-Schützen und eventuell der Haussicherung der Aufwand zu hoch ist. Die Nachrüstung der erforderlichen Schlupfsensoren und des ASA-Livestream kann durch den Einsatz einer "neuen Elektronik" erfolgen, was aber wirtschaftlich nur Sinn macht, wenn der Prüfstand bereits mit einer Prüfgeschwindigkeit von 5 km/h dreht. Bei Snap-on Equipment mit den Marken Hofmann und Cartec ist die Unterscheidung über die Nachrüstbarkeit klar an das Baujahr des Prüfstands gebunden. Alle Rollenbremsprüfstände ab Baujahr 2004 sind umrüstbar. 2003 war das Übergangsjahr zur aktuellen Prüfstands-Plattform, welche inzwischen erheblich weiterentwickelt wurde. Wer auch zukünftig die HU in der eigenen Werkstatt durchführen möchte, sollte bei diesem Thema bald aktiv werden!
Bremsprüfstands-Richtlinie von 2011
Bessere Aussagekraft
Die HU-Bremsprüfungs-Richtlinie lässt sich nur umsetzen, wenn die Prüfstände der Bremsprüfstands-Richtlinie von 2011 entsprechen. Viele vorhandene Prüfstände lassen sich entsprechend umrüsten, ältere Prüfstände sind zu erneuern und ab Auslieferungsdatum 1.10.2011 sollten alle neue Bremsprüfstände vollständig den neuen Anforderungen an die Geräte entsprechen. Das sind die standardisierte Datenschnittstelle zur Erfassung der Messwerte in Echtzeit (ASA-Livestream), ein Rollendurchmesser von mindestens 200 Millimeter, ein Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Rolle: trocken 0,7 und nass 0,6, eine Prüfgeschwindigkeit unter Last von mindestens 4 km/h und die Prüfstandabschaltung bei 27 Prozent Schlupf (+/- 3Prozent ) zwischen Tast- und Bremsrolle. Geprüft wird nach dem Bezugswerteverfahren zur Ermittlung der Mindestbremskraft bezogen auf den Bremssystemdruck oder die Fußbremskraft am Bremspedal.
- Ausgabe 03/2015 Seite 22 (1.0 MB, PDF)