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Umstellung auf AU-Leitfaden 5: Der nächste Schritt

22.05.2015 06:00 Uhr
Umstellung auf AU-Leitfaden 5: Der nächste Schritt

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Nach langer Vorbereitungszeit und vielen Diskussionen wurden die Neuerungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung Ende September 2014 im Verkehrsblatt veröffentlicht. Wie immer bei umfassenden Neuerungen an der AU wurde damit ein neuer Geräteleitfaden für die AU-Geräte, der eigentliche Leitfaden 5, erforderlich. Dieser Leitfaden ist quasi das Drehbuch für die AU-Software, welche die Gerätehersteller für ihre Abgastester programmieren. Vor dem Einsatz in den Werkstätten musste jede einzelne Software von einer Prüforganisation auf Konformität mit dem Leitfaden 5 überprüft werden. Deshalb hat sich die Freigabe der AU-Software zum Teil bis Mai 2015 hingezogen. Das spielt für die Werkstätten allerdings keine Rolle, weil die neue Software in jedem Fall erst ab 1. Juni zum Einsatz kommt. Den Werkstätten wird die neue Software meist erst kurz vor dem Monatswechsel in einem Update zur Verfügung gestellt.

Das große Umrüsten

Die Mehrzahl der Automobilwerkstätten in Deutschland bietet die Durchführung der Abgasuntersuchung, welche seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung ist, an. Entsprechend viele AU-Geräte sind in den Werkstätten und Prüfstellen im Einsatz, welche jetzt auf den Leitfaden 5 umgesetllt werden müssen. Bereits in der asp 1/2015 ( AVL DiTEST) und der asp 3/2015 ( Bosch) haben wir begonnen die Umrüstmöglichkeiten der im Einsatz befindlichen AU-Geräte darzustellen. In diesem Beitrag folgen die Marken Brain Bee, Hella Gutmann Solutions, Junkalor, MAHA, Snap-on Equipment (Sun), Texa und Würth Online World (WOW). Gut für die Werkstätten ist, dass bei dieser Umstellung fast alle bestehenden Geräte umgerüstet werden können. Und einige Werkstätten, welche nach 2010 aus dem Geschäft mit der AU ausgestiegen sind, rüsten sich jetzt wieder neu mit AU-Geräten aus, um die AU anzubieten. Im Vorfeld der Eingliederung der Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung gab es einige Irritationen über den Fortbestand der AU. Diese konnten inzwischen ausgeräumt werden, denn immerhin fallen bei der AU knapp 9 Prozent aller geprüften Fahrzeuge durch, weil die Abgaswerte zu hoch sind. Damit ist die AU nicht nur ein Kundenbindungsinstrument für die Werkstätten, sondern auch praktizierter Umweltschutz.

Der italienische Werkstattausrüster BrainBee kann alle im Markt befindlichen AU-Geräte auf den Leitfaden 5 umrüsten. So lassen sich die AU-Geräte Omnibus 800 und Techmobil/BB-Mobil rein softwaretechnisch umrüsten, weil die Hardware auch den neuen Anforderungen genügt. Lediglich AU-Stationen mit Fastbox I und Multiplexer I (älter 12 Jahre) können nur unter erhöhtem Aufwand umgerüstet werden. Werkstätten, die über ein solches nur schwer umrüstfähiges AU-Gerät verfügen, unterbreitet BrainBee folgendes Komplettangebot: Omnibus 800 Touch Edition inkl. Diagnoseprogramm Touchnet zum Sonderpreis 6.990,00 Euro netto. Wahlweise lässt sich dieses Gerät auch für 158,67 Euro netto monatlich leasen. Das Angebot gilt bis 31.07.2015 für alle Kunden.

Fast alle Geräte lassen sich umrüsten

Ähnlich ist die Situation bei Hella Gutmann Solutions aus Ihringen. "Alle Geräte der Generation mega compaa GM3, die derzeit dem Leitfaden 4 entsprechen, können über ein schlichtes Software-Update an den neuen Geräteleitfaden angepasst werden - bei neu bestellten Geräten sogar kostenfrei. Nur Werkstätten, die noch mit einem Gerät der Vorgänger-Generation arbeiten, müssen sich über eine Investition in neue Hardware Gedanken machen - vorausgesetzt, sie wollen Fahrzeuge der neuesten Abgasstufe Euro 6 (Pkw) und Euro VI (Nfz) prüfen. Für sie lohnt sich unser attraktives Alt-gegen-Neu-Angebot", so Firmensprecherin Uschi Winkler.

Beim Abgastestspezialisten Junkalor aus Dessau lassen sich grundsätzlich alle im Markt befindlichen AU-Geräte umrüsten. Bei der Umrüstung handelt es sich um ein reines Software-Update, wodurch ein Eingriff in die Geräte entfällt. Lediglich die älteren Modelle Infralyt 5000 und Opacilyt 1010 lassen sich nicht umrüsten. Diese sind allerdings Leitfaden-4-fähig und können daher für viele im Feld befindliche Fahrzeuge weiter verwendet werden. Besitzer dieser Geräte erhalten von Junkalor ein spezielles Angebot zur Hochrüstung auf den Leitfaden 5. Generell erhalten die Junkalor-Kunden ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Umstellung auf den Leitfaden 5.

Umstellung einfach per Update

Beim Allgäuer Werkstattausrüster MAHA lassen sich alle Leitfaden-4-Geräte auch auf den neuen Leitfaden umstellen. Sowohl Abgasmessgeräte der aktuellen Serie MET 6.x als auch Geräte der Vorgängergeneration erfüllen nach einer Aufrüstung die Anforderungen des Leitfaden 5. Zu den AU-Geräten der neuen Serie MET 6.x zählen das Abgasmessgerät für Ottomotoren MET 6.1, der Dieseltester MET 6.2 und das Kombi-Abgasmessgerät für Benzin-/Gas- und Dieselmotoren MET 6.3. Abgasmessgeräte der älteren Generation sind: MGT 5 (Otto), MDO2-LON (Diesel) und die Kombi-Variante MGT 5/MDO2-LON.

Um diese Geräte für den Leitfaden 5 aufzurüsten, bietet MAHA drei Aufrüstpakete an, mit denen sich die im Einsatz befindenden Abgasmessgeräte mit AU-Leitfaden 4 auf den AU-Leitfaden 5 aktualisieren lassen. Je nachdem welches Abgasmessgerät auf den AU-Leitfaden 5 aktualisiert werden soll, wird eines der drei Updatepakete benötigt. Für MET-Abgastester, die bereits mit der neuesten OBD-Schnittstelle ausgerüstet sind, erfolgt ein Softwareupdate im Rahmen des ersten Updatepakets. Das Updatepaket Zwei ist für MET-Abgastester vorgesehen, bei denen neben einer Softwareaktualisierung der Einsatz einer Leitfaden-5-fähigen OBD-Schnittstelle notwendig ist. Das dritte Aufrüstpaket ist für alle Abgastester der Vorgängergeneration konzipiert. Hierbei erfolgt bei allen AU-Geräten, neben einem Software-Update, die Hardwareumrüstung auf eine drahtlos angebundene OBD-Schnittstelle. Beim Diesel-Abgastester MDO2-LON entfällt mit der Umstellung auf den Leitfaden 5 die Variante mit der Bedienung über das Handpult. Stattdessen muss ein PC eingesetzt werden, der die Mindestanforderungen erfüllt. Alle AU-Geräte werden somit ab Leitfaden 5 über einen PC bedient. Seit der Automechanika 2014 erhalten Käufer des Abgasmessgerätes MET 6.3 das Update auf den Leitfaden 5 gratis nachgeliefert.

Für die von Snap-on Equipment angebotenen AU-Geräte der Marke Sun sieht die Umrüstsituation ebenfalls entspannt aus. Mit der Einführung der Geräte DGA 2500 "Gen4" werden diese über den Leitfaden 5 verfügen. Das wird zeitgleich mit der Umsetzung zum LF5 erfolgen. Alle anderen Geräte der Baureihe DGA2500 sind generell umrüstbar. Darunter sind auch die Geräte, die jetzt seit über 10 Jahren im Einsatz sind. Zur Umrüstung bestehender Geräte erforderlich ist die neue Software LF5 mit LF5-AU-Solldaten, ein WWH-EOBD fähiger EOBD-Adapter zur drahtlosen Übermittlung der AU-relevanten Daten vom Diagnosestecker des Fahrzeugs zum Abgastester sowie bei einigen Altgeräten der Austausch eines EEPROMs in der Abgasbank. Sun-Kunden, welche alte Geräte austauschen möchten, wird dieses zu speziellen Konditionen angeboten. Und auch für die in die Jahre gekommenen PCs bietet Sun eine kostengünstige Austauschlösung an.

Von Anfang an modular

Der italienische Diagnosegerätespezialist Texa wurde erst 1992 gegründet und nahm die Fertigung von Abgastestern erst etwas später auf. Auf den deutschen Markt kam Texa von Anfang an mit drahtlos vernetzten AU-Geräte-Modulen. Diese einst skeptisch betrachtete Architektur hat sich heute bei vielen Herstellern durchgesetzt. Ein Vorteil ist, dass sich alle im Markt befindlichen AU-Geräte auf den Leitfaden 5 umstellen lassen, da sie alle PC-basiert sind. Erforderlich für die Umstellung ist einerseits ein Update der PC-Software und der AU-Solldatenbank (via DVD) sowie ein Update der Firmware des Scan-Tools RC3, welches seriell vorgenommen werden muss. Zur Einführung des neuen AU-Leitfadens gibt es bei Texa Sonderangebote für Neukunden, deren von Fremdherstellern gelieferten AU-Geräte nicht mehr aufrüstbar sind.

Für den neuen Leitfaden 5 sind WOW-Kunden mit den Emission-Systemen aus Künzelsau ebenfalls gut gerüstet. So können generell alle WOW Emission-Geräte auf den Leitfaden 5 aufgerüstet werden. In erster Linie ist für die Aufrüstung ein Software-Update erforderlich. Für einen optimalen Ablauf des neuen Leitfadens darf die Hardware-Ausstattung allerdings nicht veraltet sein. Aus diesem Grund müssen im Vorfeld die PC-Generation und das EOBD-Tool des Kunden geprüft werden. Die Notwendigkeit einer eventuellen Aufrüstung der Hardware des Kunden wird im Detail kundenspezifisch geprüft. Empfohlen wird durch die WOW-Fachleute die Ausstattung mit dem EOBD-Tool Snooper+ sowie Windows 7 für einen optimalen Ablauf des Leitfadens. WOW-Kunden, die ihr Emission-Gerät nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben, erhalten das Software-Update auf den Leitfaden 5 kostenlos nachgeliefert. Bei einer abweichenden Ausstattung prüfen die WOW-Spezialisten die Ausstattung des Kunden und erstellen ein entsprechendes Angebot. Möchte ein Kunde das Update für den Leitfaden 5 nicht selbst durchführen, hat er die Möglichkeit auf den Technischen Außendienst der WOW zurückgreifen und sein AU-System vor Ort in der Werkstatt auf den neuesten Stand bringen zu lassen.

Auf alle Fälle birgt der AU-Leitfaden 5 keine Hürden in sich, welche die Umrüstung eines Gerätes in Frage stellen.

AU-Leitfaden 5

Die verbesserte AU

Bei der Umstellung auf den Leitfaden 5 hat der Gesetzgeber die in ihren Wurzeln auf das Jahr 1993 zurückreichende Gesetzgebung zur AU gründlich entstaubt und viele heute nicht mehr relevante Punkte gestrichen. Zugleich wurden einige etwas unklare Verfahrensbeschreibungen präzisiert. Und die Durchführung der Abgasuntersuchung erfolgt nun zügiger, weil unnötige Schritte entfallen sind.Die wichtigsten Änderungen des AU-Leitfadens 5:- Einführung der "World-Wide-Harmonized OBD" (WWH-OBD) bei Euro VI-Nutzfahrzeugen: Mit der Euro VI-Verordnung (EG 595/2009) wird für alle Nutzfahrzeuge ein neues OBD-Verfahren vorgeschrieben, welches als World-Wide-Harmonized OBD - kurz WWH-OBD - bezeichnet wird. Bei diesem On-Board-Diagnose-System kommen neue Protokolle und Bewertungsmethoden der Fehlercodes zur Anwendung.- Verkürzter Prüfablauf mit nur einem Gasstoß für alle Dieselfahrzeuge. Hierbei gilt die Abgasprüfung als bestanden, wenn bereits beim ersten Gasstoß (Reinigungsgasstoß) der Messwert 30 Prozent unter dem verwendeten Prüfwert liegt. Letzterer ist in der Regel der Plakettenwert.- Kennzeichnung des verwendeten Prüfwertes und der verwendeten Datenbank auf dem Protokollausdruck. Damit wird eine bessere Rückverfolgbarkeit der verwendeten AU-Solldaten möglich.- Anpassung des Prüfablaufs für Elektro-Fahrzeuge mit Range-Extender. Mit der Einführung des AU-Leitfadens 5 müssen die Fahrzeughersteller ein geeignetes Prüfverfahren für die AU an diesen Fahrzeugen vorgeben.- Einführung eines Prüfablaufs für Krafträder. Dieser muss jedoch nur angewendet werden, wenn eine Werkstatt mit einem AU-Gerät die Prüfung vornimmt, auf dem der AU-Leitfaden 5 installiert ist. AUK-Betriebe können auch weiterhin die CO-Tester ohne fest vorgegebenen Prüfablauf verwenden.

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