Der engere Vorstand des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) diskutierte über die Analyse der derzeitigen Entwicklung im Bereich der Unfallreparatur und dem Versuch von Versicherern und Schadendienstleistern unter dem Begriff "Nachhaltigkeit" oder "Bio-Siegel" mit einer Reduktion von Kohlenstoffdioxid (CO2) sich wirtschaftliche Vorteile für den eigenen Markt zu verschaffen, ohne dabei auf rechtliche, technische und wirtschaftliche Einschränkungen der Branche in der Umsetzung zu achten.
Dabei wurden die Probleme unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit analysiert und betont, dass der Weg die Umwelt durch Nachhaltigkeit zu schützen, grundsätzlich der "Richtige Weg" sei, auch im Sinne einer guten Öko-Bilanz für das Unternehmen. Dieser Ansatz finde auch schon bei den ZKF-Mitgliedsbetrieben große Beachtung. ZKF-Präsident Peter Börner betont: "Aus meiner Sicht liegen die derzeitigen Gründe bei der Leasingrückgabe durch erhöhte Werte bei der Lackschichtdickenmessung in einer angeblichen "unsachgemäßen Reparatur" (Nachforderung beim Leasing), UPE-Aufschlägen, Reparaturfreigaben der Hersteller, aber auch bei den Mitarbeitern in der fachlichen Qualifikation einer Unfallinstandsetzung."
Gegen das I (Instandsetzen) vor E (Erneuern), z. B. bei der Reparatur eines Leasingfahrzeugs spreche, dass nur die Schichtdicke gemessen werde, ohne Grundlagen zu beachten und basierend auf den Messergebnissen ohne haltbare Aussagen zu einer "unsachgemäßen Reparatur". Hier liege das wirtschaftliche Risiko beim Betrieb, der in Regress genommen werden könnte und die Reparatur erneut vornehmen muss". Dies kann aus Sicht des ZKF weder wirtschaftlich noch nachhaltig sein und verhindere somit diesen Gedanken.
Zu beachten ist aber auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Hinblick auf § 249 im Haftpflichtfall: "Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre". Ebenso eine Bauartgenehmigung, wie zum Beispiel bei Scheinwerfern im § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Bauart durch u.a. Reparatxurkits für Halterungen nicht verändern und kann ein I vor E verhindern.
Voraussetzungen: Forderung I vor E
Der ZKF-Vorstand kommt zu dem Ergebnis, dass für die Forderung I vor E einige Parameter vorliegen müssen. Zm einen müssen Versicherungen dem Betrieb fachliche und finanzielle Unterstützung beim Rückgabestreit des Leasinggebers leisten, wenn eine sach- und fachgerechte Reparatur ausgeführt wurde. Außerdem sollten Hersteller offenlegen, welchen CO2-Fußabdruck die Produktion eines Neuteils verursacht und was eine Reparatur I vor E erzeugt. In Instituten wie der Ursachenanalyse und Kosten-Kalkulation von Versicherern muss erforscht und freigegeben werden, dass Instandsetzen eine Gleichwertigkeit des Neuteils besitzt und dies bestätigt wird. Stundenverrechnungssätze von Versicherungen müssen langfristig Renditen erwirtschaften, um Investitionen vornehmen und Spezialisten entlohnen zu können, die diese anspruchsvollen Tätigkeiten in der Unfallreparatur ausführen können. Hier steht das Handwerk mit der Industrie im Wettbewerb.
"Fakten und Kennzahlen tragen hier zur Transparenz für diese Gespräche bei. Dieses Vorgehen ist für Betriebe überlebenswichtig, um zahlungsfähig und wettbewerbsfähig zu bleiben", so ZKF- Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.