Der TÜV-Verband hat zusammen mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dem ASA-Verband, der Dekra und der KÜS eine erste Bilanz der Ergebnisse bei der Partikelzählung (PN-Verfahren) im Rahmen der AU gezogen. Nachzulesen sind die Ergebnisse in einem Papier des TÜV-Verbandes.
Die Auswertung der PN-Messungen zeige, dass die Nichtbestehungsquote mit zunehmender Laufleistung der Fahrzeuge ansteigt. Während die Nichtbestehungsquote bei Fahrzeugen bis 50.000 Kilometer Laufleistung noch bei 2,8 Prozent liegt, steigt diese in der Fahrzeuggruppe mit 50.000 bis 160.000 Kilometer Laufleistung auf 3,3 Prozent an. In der Gruppe der Fahrzeuge mit einer Laufleistung größer als 160.000 Kilometer haben rund 7.800 Fahrzeuge (4,7 Prozent) die PN-Messung nicht bestanden.
Die Ergebnisse liegen in konsolidierter Form vor, sie sind nicht nach Fahrzeugmarke oder -typ differenziert, sagte Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsführung des TÜV-Verbandes und Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität. In den kommenden Wochen sei aber eine zusätzliche Aufschlüsselung nach unterschiedlichen Euro-6-Stufen geplant, zum Beispiel Euro 6d oder Euro 6d-TEMP. Außerdem soll zusätzlich nach Fahrzeugalter differenziert werden. Bis dato sind die Ergebnisse nur nach Laufleistung gefiltert.
Ergebnisse: Messung realer Emissionen am Auspuffendrohr bestätigt
Außerdem bestätigen die Untersuchungsergebnisse laut TÜV-Verband die Effektivität der Messung realer Emissionen am Auspuffendrohr. Bis zum Ende des Jahres 2017 konnte die AU als so genannte OBD-AU (On-Board-Diagnose) durchgeführt werden. Wurde beim Auslesen der OBD festgestellt, dass die Eigendiagnose abgeschlossen war, konnte auf die Messung am Endrohr verzichtet werden. Mit dieser Vorgehensweise wären jedoch defekte Abgasreinigungssysteme in vielen Fällen nicht entdeckt worden, heißt es in dem Papier.
Aufgrund der im Diagnosesystem gespeicherten Fehlercodes und Fehlfunktionen hätten lediglich 0,72 Prozent der 940.809 untersuchten Kraftfahrzeuge die AU nicht bestanden. Auch bei der PN-Messung sei daher die Kombination aus Endrohrmessung und OBD-Prüfung am besten geeignet, um Defekte oder Manipulationen der Abgasreinigung zu erkennen.
Modernisierte Untersuchung: Identifikation hochemittierender Fahrzeuge
In den Niederlanden wird seit dem 1. Januar 2023 und in Belgien bereits seit dem 1. Juli 2022 eine Partikelanzahlmessung (PN-Messung) als Teil der regelmäßigen Abgasuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen EU-Ländern bestätigten die Wirksamkeit der aktualisierten Prüfverfahren zur Erkennung von stark emittierenden Fahrzeugen, also den sogenannten Großverursachern von Schadstoffen. "Insbesondere defekte Dieselpartikelfilter können durch die Messung der Partikelanzahlkonzentration präzise identifiziert werden", heißt es in dem Papier. Und weiter: "Durch die Messung der Partikelanzahlkonzentration kann die regelmäßige Abgasuntersuchung ihren ursprünglichen Zweck als objektives und unabhängiges Instrument zur Bewertung und Überwachung von Kraftfahrzeugen über ihren gesamten Lebenszyklus besser erfüllen als zuvor: Fehler im Abgasverhalten aufgrund von Manipulation, Verschleiß, mangelnder Wartung oder unsachgemäßen Reparaturen werden erkannt. Fahrzeuge mit besonders hohen Schadstoffemissionen werden durch diese Messung identifiziert, was dazu beiträgt, langfristige Umweltauswirkungen zu vermeiden. Beanstandete Fahrzeuge müssen unverzüglich repariert werden."
Dank der frühzeitigen Erkennung von abgasrelevanten Fehlern, Defekten und Manipulationen trage die PN-Messung noch effektiver als zuvor zur Verbesserung der Luftqualität bei, insbesondere in städtischen Gebieten.
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Bereits heute erfülle die Abgasuntersuchung damit die Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Bis 2030 soll die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf, unter anderem bei der Feinstaubkonzentration, spürbar gesenkt werden, um die Luftqualität in den Städten weiter zu. Auch vor dem Hintergrund der Anhebung der geltenden Immissionsgrenzen in der EU durch eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie werde eine weiter modernisierte periodische Abgasuntersuchung dazu beitragen, mögliche Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu vermeiden, so das Fazit der vorliegenden Analyse.