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Abgas-Skandal: Werkstätten können sich gegen Klagen wehren

28.11.2019 08:30 Uhr
Abgas-Skandal: Werkstätten können sich gegen Klagen wehren
Dieselgate hat auch juristische Auseinandersetzungen zwischen Autohandel und Endverbrauchern zur Folge.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Die Manipulation von Dieselfahrzeugen führt auch zu Klagen gegen Autohäuser und Werkstätten. Dass diese gewisse rechtliche Möglichkeiten haben, größeren Schaden abzuwenden – darauf macht Rechtsanwalt Prof. Jürgen Creutzig aufmerksam.

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Im Zuge von "Dieselgate" haben bereits tausende von privaten Käufern unterschiedliche Hersteller oder Importeure auf Schadenersatz verklagt. Daneben richten sich in vielen Fällen die Klagen auch gegen die Händler, die die betreffenden Fahrzeuge verkauft haben. Die Rückgängigmachung des Kaufvertrages ist das Ziel. Betroffen sind Händler der betreffenden Fabrikate ebenso wie freie Händler oder Werkstätten, die Neu- beziehungsweise Gebrauchtwagen der einschlägigen Fabrikate vertrieben haben.

Die verkaufenden Betriebe seien in der Regel von den Manipulationen genauso überrascht worden wie die kaufenden Endverbraucher. Das meint Rechtsanwalt Prof. Jürgen Creutzig von der Kanzlei Creutzig & Creutzig in Köln, die nach eigenen Angaben zahlreiche solcher Händler und Werkstätten vertritt. Jedoch seien die Verkäufer manipulierter Fahrzeuge nicht rechtlos. Sie könnten in bestimmten Fällen Rückgriff gegen die Hersteller nehmen.

"In den überwiegenden Fällen sorgen Hersteller auch dafür, dass keine rechtskräftigen Urteile gegen sie in die Welt gesetzt werden“, so Creutzig. Hersteller verglichen sich dann mit den kaufenden Endverbrauchern. "Bei der Gelegenheit wird in vielen Fällen auch ein Vergleich mit den verkaufenden Händlern beziehungsweise Werkstätten geschlossen, wonach der Hersteller unter anderem die bei den Verkäufern entstandenen Prozesskosten übernimmt."

"Spitze im negativen Sinne", so Creutzig abschließend, "ist der Hersteller bei der Kostenerstattung: Die entstandenen Prozesskosten der Händler seines Fabrikats will er voll erstatten, diejenigen von freien Händlern beziehungsweise Werkstätten aber nur zum Teil. Das kann natürlich keineswegs hingenommen werden". (ah)

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