-- Anzeige --

Tempo für VW-Musterklage: Gericht drängt auf Vergleichsgespräche

19.11.2019 08:00 Uhr
Tempo für VW-Musterklage: Gericht drängt auf Vergleichsgespräche
Der Musterprozess gegen VW nimmt Fahrt auf.
© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Für die Klage Hunderttausender Dieselfahrer gegen VW befürchteten Viele einen langwierigen Prozess. Nun ist aber plötzlich Tempo im Musterverfahren.

-- Anzeige --

Hunderttausende Dieselkunden dürfen auf eine schnellere Entscheidung im Musterprozess gegen Volkswagen hoffen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, Michael Neef, forderte am Montag den VW-Konzern auf, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis Ende das Jahres sollen beide Partien mitteilen, ob grundsätzlich Gespräche über eine Einigung in Betracht kommen.

Damit nimmt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) für rund 445.000 Dieselkunden, die von VW wegen manipulierter Abgaswerte Schadenersatz fordern, deutlich an Fahrt auf. Der Verbraucherzentralenverband bekräftigte seine Bereitschaft, zu verhandeln. Ein VW-Sprecher sagte: "Bisher ist ein Vergleich kaum vorstellbar." Wenn Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde das Unternehmen aber genau schauen, ob Gespräche praktikabel seien.

Tatsächlich steht die Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Verbraucher immer noch nicht fest. Es habe rund 445.000 Anmeldungen gegeben, teilte Richter Neef mit. Gleichzeitig lägen aber auch etwa 77.000 Rücknahmeerklärungen vor. Dabei könne es einzelne Erklärungen geben, in denen jeweils mehrere Tausend Verbraucher verzichten. Neef kündigte an, sich beim Bundesamt für eine schnelle Klärung einzusetzen. Beide Partien betonten, dass der komplette Registerauszug wesentlich für sinnvolle Gespräche sei.

Schadensersatz-Ansprüche eher schwierig

Inhaltlich ging es auch am zweiten Verhandlungstag um den Unterschied zwischen vertraglichen Pflichtverletzungen und sogenannten deliktischen Pflichtverletzungen. In der ersten Kategorie blieb der Senat bei der Auffassung, dass Schadenersatz-Ansprüche schwierig sein dürften, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten. Richter Neef bekräftige zudem seine Auffassung, dass klagende Kunden sich darauf einstellen müssten, dass bei einer Entschädigung die Nutzung des Autos verrechnet würde.

Bei dem Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte positionierte sich das Gericht noch nicht. Die Tatsache, dass Neef aber über zahlreiche OLG-Urteile zugunsten der Verbraucher referierte, deuteten die Kläger als Erfolg. Für einen möglichen dritten Verhandlungstermin wird die Senatsposition zu einem möglichen Betrug daher mit Spannung erwartet.

Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Viele Kunden fühlen sich geprellt und klagten entweder einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Im Erfolgsfall müssten letztere konkrete Ansprüche dann in eigenen Verfahren durchsetzen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Gericht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.