Vor dem höchsten EU-Gericht hat am Dienstag in Luxemburg die mündliche Verhandlung über eine mögliche Zwangshaft gegen deutsche Spitzenpolitiker begonnen. Es geht um eine Frage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, ob beispielsweise der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf diese Weise gezwungen werden darf, Diesel-Fahrverbote auf bestimmten Straßen Münchens einzuführen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird erst in einigen Monaten erwartet. Söder sagte in München: "Wir sehen das gelassen, rechtlich und tatsächlich."
"Die Deutsche Umwelthilfe möchte keinen Politiker ins Gefängnis bringen. Und es wird in Deutschland wahrscheinlich auch kein Politiker in Beuge- oder Zwangshaft genommen", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch vor Prozessbeginn in Luxemburg.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Zwangshaft beantragt, weil die Regierung Bayerns ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 über mögliche Fahrverbote nicht umgesetzt habe. Söder betonte, der Vorwurf entspreche nicht den Tatsachen, weil die Staatsregierung sehr wohl die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten geprüft habe. Diese seien aber als "nicht verhältnismäßig" eingeschätzt worden. Das Verfahren betreffe ja auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Sollte das Gericht dem Antrag folgen, hätte dies weitreichende Folgen für alle Beamten in Deutschland, sagte Söder. Dann würde wohl in Zukunft kein Beamter mehr eine Entscheidung treffen, da immer persönliche rechtliche Konsequenzen zu fürchten seien.
Nach Ansicht von DUH-Chef Resch wird allein die Drohung mit Zwangshaft dazu führen, dass im letzten Moment doch noch Verordnungen für Diesel-Fahrverbote unterschrieben werden. "Wir hoffen, dass in Zukunft Politiker sich sehr genau überlegen, in welchen Fällen sie Recht brechen." (dpa)