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Falsche Angaben im Inserat: Beschreibung "scheckheftgepflegt" ist bindend

04.09.2018 13:35 Uhr
Die Beschreibung "scheckheftgepflegt" ist bindend
© Foto: Andrea Warnecke/dpa

Viele Gebrauchtwagenkäufer halten explizit nach einem gut erhaltenen Auto Ausschau. Ein Stichwort ist dabei besonders aussagekräftig, wie auch ein Gericht bestätigt hat.

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Ist in einer Verkaufsanzeige angegeben, ein Wagen sei "scheckheftgepflegt", so darf der Käufer davon ausgehen, dass das stimmt – und den Kaufvertrag später rückabwickeln, wenn es nicht der Fall ist. Das Amtsgericht München gab damit einem Gebrauchtwagenkäufer Recht, der sich vom Verkäufer getäuscht fühlte.

Auch, wenn der Verkäufer vortrug, das Fahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung verkauft und gegenüber dem Käufer nie behauptet zu haben, der Wagen sei scheckheftgepflegt, musste er das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis zurückgeben. Der Zeuge habe glaubhaft bestätigt, dass das Onlineinserat die Angabe "scheckheftgepflegt" enthielt, heißt es in einer Gerichtsmitteilung. Bei dieser Eigenschaft handele es sich um ein wesentliches, wertbildendes Merkmal, befand das Amtsgericht. Die bewusst wahrheitswidrige Vortäuschung, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt, berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrages, lautete das Urteil. (Az.: 142 C 10499/17)

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