Langsam und gemächlich geht Martin Winterkorn aus einem Nebenzimmer in den Gerichtssaal. Mit dem rechten Bein humpelt er und beim Hinsetzen stützt er sich am Zeugentisch ab – mehrere Operationen haben ihre Spuren hinterlassen. Mit einem klaren "Guten Morgen" grüßt er in den Saal und macht direkt zu Beginn seine Botschaft klar: Hätte er was gewusst, hätte er gehandelt. "Notfalls wäre ich selbst in die USA geflogen und hätte vertraulich mit den Behörden gesprochen."
Der frühere Volkswagen-Konzernchef ist als Zeuge beim Oberlandesgericht Braunschweig geladen. Das verhandelt seit 2018 aus Platzgründen in der Stadthalle über möglichen Schadenersatz für Investoren, die nach dem Auffliegen des Skandals Kursverluste erlitten hatten. Derzeit geht es um rund 4,4 Milliarden Euro. "Ich habe mich entschieden, hier als Zeuge auszusagen, um meinen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes im sogenannten Diesel-Komplex zu leisten", sagt der 76-Jährige zum Einstieg in einer persönlichen Erklärung.
Winterkorn: Wurde spät und unvollständig informiert
Erst "sehr spät" und "zunächst nur unvollständig" will Winterkorn von Problemen mit den US-Behörden erfahren haben. "Wäre mir ein vollständiges Bild von den internen Vorgängen in den verantwortlichen Fachabteilungen vermittelt worden, hätte ich nicht gezögert, die Vorgänge direkt anzugehen und aufzuklären", sagt Winterkorn. In Entscheidungen zur Entwicklung und den Einsatz der Manipulationssoftware, die den Konzern in die schwerste Krise seiner Geschichte stürzte, sei er nicht eingebunden gewesen.
Im September 2015 kam heraus, dass VW statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat. Die Kosten für die "Folgen der Dieselthematik" bezifferte der Autobauer auf rund 32 Milliarden Euro. "Ich habe diese Funktion weder gefordert noch gefördert oder ihren Einsatz auch nur geduldet", sagt Winterkorn nun vor Gericht.
Gericht taucht schnell in technische Tiefen
Richter Christian Jäde bittet Winterkorn, seinen Werdegang bis an die Spitze des Autogiganten nachzuzeichnen. Sofort danach taucht das Gericht in die technischen Tiefen. Jäde zeigt dem Diplom-Ingenieur Winterkorn einen Artikel aus dem Jahr 2000, den dieser mitverfasst haben soll. Der Richter legt Folien aus dem Jahr 2005 auf, die mit "Strategische Betrachtung NOx-Nachbehandlungssysteme" überschrieben sind. Später geht es um den Harnstoffverbrauch. Dem Senat gehe es gar nicht immer um die Details, erklärt der Richter, vielmehr wolle man hören, in welchem Maß Winterkorn bei Problementwicklungen im Konzern informiert war.
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Teils antwortet Winterkorn: "Daran kann ich mich nicht erinnern." An anderer Stelle sagt er: "Das ist mir sehr präsent, weil es ja eine Grundsatzentscheidung betrifft." In seinen Ausführungen kommt aber in jedem Fall der detailversessene Technik-Freak durch, als der "Mr. Volkswagen" so häufig beschrieben wurde. Auch sein Führungsstil schimmert durch: "Wenn ein Entwicklungsprojekt über zwei, drei Jahre keine Probleme hat, sind die Ziele zu lasch formuliert", sagt Winterkorn und löst einige Lacher im Saal aus.
Winterkorn: Vorwürfe sind unzutreffend
Verantwortung für den Dieselskandal beim Autobauer weist Winterkorn in seinem ersten Auftritt vor Gericht entschieden zurück. "Ich halte diese Vorwürfe für unzutreffend", sagt der 76-Jährige mit Blick auf die beiden Strafverfahren, die ebenfalls in Braunschweig gegen ihn anhängig sind. Am Landgericht ist er unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und uneidlicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags angeklagt. In einem zweiten Verfahren geht es um Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz, bei denen ihm vorgeworfen wird, trotz Kenntnis den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig informiert zu haben.
Ab wann diese Verfahren mit Winterkorn als Angeklagtem verhandelt werden, ist noch unklar. Nach Angaben des Landgerichts Braunschweig gibt es zumindest ein neues medizinisches Gutachten, nach dem auch seine Verhandlungsfähigkeit ab September 2024 wieder gegeben sein dürfte. Mit Blick auf diese Verfahren will sich Winterkorn im Zivilprozess nicht zu Ereignissen zwischen dem 27. Juli 2015 und seinem Rücktritt am 23. September äußern. "Hier mache ich insoweit von meinem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch", sagt er zum Abschluss seines Statements.
Klägerseite enttäuscht
"Die Befürchtung, dass sich Erinnerungen von Prof. Winterkorn doch sehr erblasst sind, habe sich leider bewahrheitet", sagt Axel Wegner in einer Pause als Anwalt für die Klägerseite. "Wir hätten dennoch erwartet, dass er sich in der Vorbereitung intensiver mit den Unterlagen befasst und etwas genauer Auskunft geben kann", lautet seine erste nüchterne Bilanz zum Winterkorn-Auftritt vor Gericht.