Fahrzeughersteller dürfen mit ihren erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen in Europa Geld verdienen, urteilte der EuGH. Vorausgegangen war eine Klage der Verbände European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) gegen Peugeot und PSA vor dem Landgericht Köln, der im Verlauf der Verhandlung den EuGH anrief.
Angesichts der steigenden Datennutzung wollten die Verbände Zusatzgebühren laut Artikel 63 Typengenehmigungs-Verordnung für Freie Werkstätten und sogenannte Publisher - also Vermarkter von Informationen, die von Fahrzeugherstellern erstellt wurden, - verhindern und stattdessen eine geringere Einheitsgebühr durchsetzen.
"Die Fahrzeughersteller müssen diese RMI (Repair & Maintenance Information) nach dem Urteil dabei aber nicht einfach 'herschenken', wie von den Klägern in diesem Rechtsstreit gefordert, sondern dürfen sehr wohl Gewinn erzielen. Alles andere hätte im Ergebnis eine vollständige Entwertung der von den Fahrzeugherstellern geschaffenen RMI bedeutet", erklärte Dominik Wendel von der Kanzlei Noerr, der zusammen mit Fabian Hübener und Benedikt Lutz die beiden Autobauer vor Gericht vertreten hatte.