Bei Gebrauchtwagen mit mehreren Vorbesitzern ist oftmals nicht mehr nachvollziehbar, wer für eine mögliche Tachomanipulation verantwortlich war. Deshalb werden Fahrzeuge im Kaufvertrag bei der Kilometerstandangabe oft mit der Klausel "laut Tacho" weiterverkauft. Wer ein Gebrauchtfahrzeug privat kauft, kann deshalb nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer den korrekten Tachostand kennt. Falls aber im Kaufvertrag bei der Kilometerstandangabe zusätzlich eine "Zusicherung des Verkäufers" aufgenommen wurde, handelt es sich um eine ausdrückliche Garantie, die dem Käufer ein Rückgaberecht einräumt, wie jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 1 U 65/16) entschied.
Zur Vorgeschichte: 2015 hat ein Mann aus Elsfleth einen gebrauchten Mercedes mit einem Tachostand von 160.000 Kilometern für 8.000 Euro gekauft. Wenig später wollte der Käufer den Wagen wegen des Verdachts auf einen falschen Tachostand zurückgeben. Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme. Der Fall landete vor dem Landgericht Oldenburg.
Ein Sachverständiger des Gerichts stellte fest, dass das Fahrzeug bereits im Jahr 2010 einen Tachostand von 222.000 Kilometer aufwies. Weil im Vertrag handschriftlich eine explizite Zusicherung aufgenommen wurde, haben die Oldenburger Richter dies als Garantie gewertet, weshalb sich der Verkäufer nicht mehr auf die Klausel "laut Tacho" berufen kann.
Wer sich als Gebrauchtwagenkäufer besser absichern will, sollte sich den Kilometerstand im Kaufvertrag deshalb explizit zusichern lassen. Dann können private Verkäufer haftbar gemacht werden, selbst wenn sie von einer Manipulation des Tachostands nichts wussten. (sp-x)