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Urteil: Software-Update kein Mangel

05.03.2018 10:00 Uhr
Urteil: Software-Update kein Mangel
Das Oberlandesgericht Dresden sieht keinen Mangel bei Diesel nach einem Software-Update.
© Foto: Thomas Jansa - Fotolia

Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ist ein Dieselbesitzer nun in zweiter Instanz gegen den Konzern gescheitert. Der Richter des Oberlandesgerichts Dresden sah in dem Software-Update keinen Mangel und wies die Forderung des Klägers auf eine Minderung des Kaufpreises zurück.

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Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ist ein Dieselbesitzer auch in zweiter Instanz mit seinen Forderungen gegen den Konzern gescheitert. Wie das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag mitteilte, war das Fahrzeug mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Der Kläger hatte daraufhin den Angaben zufolge zwar die vom Hersteller angebotene Software aufspielen lassen, aber dennoch nachträglich eine 20-prozentige Kaufpreisminderung verlangt.

Diese habe er damit begründet, dass das Update unter anderem den Spritverbrauch und die Motorleistung seines Autos beeinträchtige. Das Gericht sah diese Mängel nicht ausreichend belegt und wies die Forderung zurück. Der Autobesitzer hat nun die Möglichkeit, am Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. (dpa)

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