-- Anzeige --

Urteil: Touchscreen fällt unter das "Handy-Verbot"

04.08.2020 14:07 Uhr
Urteil: Touchscreen fällt unter das "Handy-Verbot"
Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über einen berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird (Symbolbild).
© Foto: byswat/stock.adobe.com

Die vielen elektronischen Funktionen moderner Autos können den Fahrer zu stark vom Verkehr ablenken. Dass die Bedienung in solchen Fällen verboten ist, musste nun ein E-Autofahrer erkennen, der eine eigentlich triviale Einstellung vornehmen wollte.

-- Anzeige --

Die Bedienung des Touchscreens im Auto kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird. Das hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Entscheidung unterstrichen.

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Tesla 3 während eines Regenschauers versucht, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Das funktioniert bei diesem Modell nicht wie üblich über den Lenkradstock, sondern muss über ein Untermenü des Zentralbildschirms vorgenommen werden. In dem verhandelten Fall war der Fahrer dadurch längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und fuhr in den Straßengraben, wo er Bäume und Straßenzeichen beschädigte.  

Gegen das in der ersten Instanz verhängte Fahrverbot von einem Monat legte er Beschwerde ein, die vom OLG jedoch abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Richter stellt der Touchscreen ein elektronisches Gerät im Sinne von Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ("Handy-Verbot") dar. Welchem Zweck die Nutzung folgt, ist dabei unerheblich. Die Bedienung sei nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden sei (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19). (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.